Staatssekretär Kopf besuchte den Online-Schlichter im Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) in Kehl
Der Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz, Dr. Hannes Kopf, informierte sich bei seinem heutigen Besuch über die Arbeit des ZEV und seiner weit gefächerten Dienste und Projekte. Ein Schwerpunkt bildete dabei das Projekt Online-Schlichter, eine auf den Online-Handel spezialisierte Schlichtungsstelle für Verbraucher, an dem sich das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz seit 2013 finanziell beteiligt. „Die Digitalisierung unseres Alltags schreitet immer weiter voran. Es ist daher nur konsequent, eine außergerichtliche Streitbeilegung online zu ermöglichen. Das EU-weite Angebot ermöglicht eine zeitgemäße Schlichtung zwischen den Betroffenen. Im Interesse des Verbraucherschutzes ist dies sehr zu begrüßen. Hiervon profitieren unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Wirtschaft.“, erklärte Staatssekretär Kopf.
Der Online-Schlichter, 2009 gestartet als baden-württembergisches Pilotprojekt, konnte in den vergangenen Jahren zahlreiche weitere Bundesländer sowie Partner aus der Privatwirtschaft gewinnen. Und auch die Erfolgsquote spricht für sich, denn ca. 70 % der bearbeiteten Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern werden zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis gebracht. Dabei dauert das kostenlose Verfahren im Schnitt weniger als zwei Monate. Im letzten Jahr gingen insgesamt 1.596 Fälle ein.
Neben Rheinland-Pfalz haben sich bis heute die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, und Schleswig-Holstein dem Online-Schlichter angeschlossen. Felix Braun, Projektleiter des Online-Schlichters betont: „Innerhalb eines Jahres haben wir eine Steigerung von 73% der Fälle mit Bezug zu Rheinland-Pfalz verzeichnet. Das zeigt, wie wichtig und richtig die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Ministeriums war, den Verbrauchern und Unternehmern ihres Bundeslandes die Möglichkeit zu geben, vom Online-Schlichter profitieren zu können.“
Besondere Bedeutung kommt dem Online-Schlichter übrigens im derzeitigen Gesetzgebungsprozess zur Verbraucherschlichtung zu. Diese wird es in Deutschland künftig für fast alle verbraucherrelevanten Bereiche geben, wie es die europäische ADR-Richtlinie vorschreibt. In diesem Kontext geht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von einer bundesweiten Ausweitung des Online-Schlichters aus.