Staatssekretärin Anette Langner besucht Krankenhaus-Aktionstag: Rückendeckung für Schleswig-Holsteins Einsatz zur Krankenhausfinanzierung
Am Aktionstag der Krankenhäuser nimmt Gesundheits-Staatssekretärin Anette Langner teil. Langner besucht den Stand des Städtischen Krankenhauses Kiel im Citti-Park Kiel (10 Uhr 15). „Der Aktionstag unterstützt unsere Forderungen gegenüber dem Bund für eine angemessene Krankenhausfinanzierung. Die Allianz der Krankenhäuser im Land gibt damit eine sichtbare Rückendeckung für die Bundesratsinitiativen der Landesregierung. Dies muss auch in Berlin wahrgenommen werden“, so Langner.
Die Krankenhausfinanzierung ist bundesgesetzlich nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt. Schleswig-Holstein hatte sich mehrfach gemeinsam mit anderen Ländern in Bundesratsinitiativen und in den Länderkonferenzen für eine gerechtere Krankenhausfinanzierung eingesetzt, im Bundesrat zuletzt Anfang Mai. Ziele der Initiativen und der Aktivitäten auf Länderebene sind unter anderem:
- . eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen, beispielsweise der Lohnkostensteigerung . eine verbesserte Finanzierungsmöglichkeit im Falle von Mehrleistungen, die durch die Krankenhäuser erbracht werden . ein bundeseinheitlicher Basisfallwert. Mit Hilfe der Basisfallwerte wird die Vergütung von Krankenhausleistungen, wie beispielsweise Operationen, errechnet.
Zu den Zielen betonte Staatssekretärin Langer: „Gemeinsames mit den Krankenhäusern setzen wir uns für eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein ein. Um diese dauerhaft sicher zu stellen, müssen auch Kostensteigerungen für Behandlungen finanzierbar sein, auch wenn diese letztendlich über die Krankenkassen-Beiträge der Versicherten erbracht werden. Außerdem muss der Bund sich endlich beim Thema bundeseinheitlicher Basisfallwert bewegen. Es kann nicht sein, dass für eine Krankenhaus-Behandlung von Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein weniger Mittel als in anderen Bundesländern zur Verfügung steht, obwohl alle gesetzlich Versicherten bundesweit den gleichen Beitragssatz zahlen.“