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Standortsuchgesetz ist „verdecktes Gorleben-Suchgesetz“. Kosten für Atommüll-Endlagersuche werden Steuerzahlern aufgedrückt. BUND: Verursacher müssen Kosten tragen

Berlin (ots) – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesländer aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf für ein „Standortsuchgesetz“ abzulehnen. Nicht nur, dass der nachweislich ungeeignete Standort Gorleben noch immer nicht ausgeschlossen werde. Es gebe sogar die Möglichkeit, dass Gorleben ohne neue wissenschaftliche Untersuchungen bei der Standort-Auswahl zur untertägigen Erkundung weiter berücksichtigt werde. Das Gesetz enthalte zudem keine Kostenregelung. Damit bestehe das Risiko, dass für die Kosten der Endlagersuche der Steuerzahler aufkommen müsse.

„Die Suche nach einem Atommüllendlager kann mit diesem Gesetzentwurf nicht in einem breiten gesellschaftlichen Konsens durchgeführt werden. Der Streit um Gorleben bleibt virulent und dem Steuerzahler wird für die Endlagersuche tief in die Tasche gegriffen. Die Bundesländer dürfen diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen“, sagte der BUND-Atomexperte Thorben Becker.

Becker äußerte den Verdacht, dass es sich bei diesem Gesetzentwurf um „ein verdecktes Gorleben-Suchgesetz“ handele. Wenn der Standort Gorleben nicht den gleichen Prüf- und Ausschlusskriterien unterliege wie jeder andere mögliche Endlager-Standort, drohe es am Ende erneut auf den wendländischen Salzstock hinauszulaufen.

Ein echter Neustart bei der Suche nach einem Atommülllager sähe anders aus, so Becker. Der BUND-Experte forderte einen gesetzlichen Ausschluss des Standortes Gorleben. Entscheidend sei auch, dass schon in diesem Gesetz die wesentlichen Sicherheitskriterien für das Endlager festgelegt würden und deren Erstellung nicht an eine neu zu gründende Behörde delegiert werde. In das Gesetz gehöre außerdem die eindeutige Regelung, dass die Verursacher des Atommülls für sämtliche Kosten schon bei der Suche nach einem neuen Endlager aufzukommen hätten.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen und die Vertreter der Bundesländer seien beim Erstellen des Standortsuchgesetzes in Sachen Transparenz und Bürgerbeteiligung hinter den Erfordernissen zurückgeblieben. „Die Weigerung, bereits frühzeitig im Verfahren bei der Bürgerbeteiligung neue Wege zu gehen, lässt auch für die spätere Öffentlichkeitsbeteiligung nichts Gutes erwarten“, sagte Becker.

Den Gesetzentwurf zum Standortauswahlgesetz finden Sie im Internet unter: http://bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/20120301_klima_energie_standortauswahlgesetz_entwurf.pdf und als Kurzlink unter: www.bund.net/pdf/entwurf_standortauswahlgesetz