Statement des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
Berlin (ots) – Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Es ist gut, dass sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss zu § 219a geeinigt hat. Es ist gut, dass die Regierung Rechtssicherheit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch schafft. Das hilft Frauen in Notlagen ebenso wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Krankenhäuser, Ärzte und Einrichtungen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Strafgesetzbuch durchführen, sollen künftig über diese Tatsache sachlich informieren dürfen. Gleichwohl sollen werbende Handlungen weiterhin verboten bleiben. Das ist ein tragfähiger Kompromiss, der allen hilft. Als Bundesärztekammer stehen wir selbstverständlich zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung, die im Gesetz genannte Liste zu führen mit den entsprechenden Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a durchführen.“ Pressekontakt: Bundesärztekammer Stabsbereich Politik und Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Tel. 030-400456700 Fax. 030-400456707 presse@baek.de www.baek.de Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell
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