Steuerfahnder kontrollieren Rotlicht-Betriebe
KIEL. Steuerfahnder haben gestern und heute (12. und 13. November) landesweit 78 Rotlicht-Betriebe kontrolliert. In die Aktion waren teilweise Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls eingebunden.
Auch selbstständige Prostituierte und Betriebe des horizontalen Gewerbes sind steuerpflichtig. Deshalb überprüfen die Steuerfahnder Wohnungen und Etablissements des Milieus, um mehr über die dort Tätigen und deren Einnahmen zu erfahren.Insgesamt 113 Frauen und 15 Männer wurden in Bordellen und Modellwohnungen überprüft. Bei den Männern handelte es sich um die Betreiber bzw. Vermieter. Von den Frauen waren alle selbstständig tätig, jedoch bisher nur 47 bei einem Finanzamt angemeldet.
In fünf Fällen wurde Leistungsmissbrauch festgestellt, da die Frauen neben den Einkünften als Prostituierte auch Arbeitslosengeld (ALG) II bezogen. Eine Frau hielt sich illegal in Deutschland auf.
17 Frauen sagten aus, dass sie für ihre beruflich genutzten Räume schriftliche Mietverträge abgeschlossen hätten oder Rechnungen für die gezahlte Miete erhalten würden. Demgegenüber erhielten 116 Frauen nicht einmal eine Quittung für die von ihnen gezahlte Miete.
Viele Betreiber/Vermieter wissen nicht, dass sie verpflichtet sind, Rechnungen über die eingenommenen Mietbeträge auszustellen. Sie werden jetzt von den Finanzämtern über diese Verpflichtung belehrt. Sollten auch in Zukunft keine Rechungen ausgestellt werden, kann dies pro Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die Kontrollen verliefen ohne größere Komplikationen. Durch weitere Kontrollen im Rotlichtmilieu soll auch hier für mehr Steuerehrlichkeit gesorgt werden.