Strafverfolgungs-Freistellung bei Flüchtlingen: Man mag es kaum glauben!
Strafverfolgungs-Freistellung bei Flüchtlingen: Man mag es kaum glauben! CDA-Landesvorsitzender Werner Kalinka: „Man würde es kaum glauben, stünde es nicht heute schwarz auf weiß in den „Kieler Nachrichten“: Ladendiebstahl und Sachbeschädigung von Flüchtlingen werden nach einer Verabredung zwischen den Spitzen der Kieler Polizeidirektion und der Kieler Staatsanwaltschaft seit Oktober 2015 nicht verfolgt, wenn die Personalien nicht ohne Weiteres festzustellen sind, also ein Ausweis fehlt.
Die Fragen liegen auf der Hand: Was müssen rechtstreue Bürger empfinden, die so etwas erfahren? Was müssen die Geschädigten empfinden? Was müssen die Polizeibeamten vor Ort und im Einsatz empfinden, deren Pflicht es ist, Rechtsverletzungen nachzugehen? War die interne Kieler Anordnung der Landesregierung bekannt? Seit wann? Welche Konsequenzen werden gezogen?
Diebstahl- und Einbruchsserien haben inzwischen bei vielen Bürgern erhebliche Angstgefühle entstehen lassen. Das Zutrauen in Polizei und Justiz nimmt ab. Und jetzt ist zu lesen, dass bestimmte Delikte ohnehin nicht verfolgt werden. Da kann es doch eigentlich niemanden ernsthaft wundern, wenn das Gerechtigkeitsgefühl vieler Bürger empfindlich berührt ist.
Und auch daran ist zu erinnern: Tausende, wenn nicht Zig-Tausende Flüchtlinge sind im Jahr 2015 durch Schleswig-Holstein nach Skandinavien weitergereist, ohne registriert worden zu sein.“