Sport & Freizeit

STREIT ZWISCHEN ZAHNÄRZTEN UND BKK SECURVITA PATIENTEN DÜRFEN NICHT LEIDTRAGENDE SEIN

verbraucherzentr
Ein Streit zwischen Zahnärzten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Betriebskrankenkasse Securvita über offene Zahlungen darf nicht zu Lasten von Patienten ausgetragen werden. Bei der Verbraucherzentrale NRW mehren sich Beschwerden über die Weigerung von Ärzten, Versicherte der in Hamburg ansässigen, aber bundesweit tätigen Securvita BKK auf Chipkarte – sprich: auf Kassenbasis – zu behandeln. Die Ärzte folgen damit einer Empfehlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Behandlungen nicht länger über die Betriebskrankenkasse, sondern nur noch auf Privatbasis abzurechnen. Die Ärztevertretung begründet dies mit vermeintlichen Zahlungsrückständen der Securvita BKK. Doch mit dem Versuch, im Hauruckverfahren mögliche Zahlungsverpflichtungen einer Kasse einfach auf die Patienten abzuwälzen, beißt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf Granit: „Zugelassene Vertragsärzte können gesetzlich Versicherten die Behandlung per Chipkarte nicht verweigern – ganz gleich welcher Kasse sie angehören. Die Mediziner müssen ansonsten mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen und setzen ihre Kassenzulassung aufs Spiel.“

Versicherte sollten auf diesen Tatbestand hinweisen sowie bei Nichtbeachtung auf Schadensersatz pochen. Verweigern die Ärzte die Kassenbehandlung weiterhin, müssten Patienten auf andere Zahnärzte ausweichen – zur Not auch auf Praxen anderer Kassenzahnärztlichen Vereinigungen wie der KZV Rheinland-Pfalz oder der KZV Westfalen-Lippe. Auf keinen Fall sollten gesetzlich Versicherte in eine Behandlung auf Privatbasis einwilligen. Die Securvita BKK wird für private Gebührenrechnungen von Zahnärzten nicht einspringen. Patienten bleiben dann auf den Kosten sitzen.

Krankenkassen erstatten Privatrechnungen von Zahnärzten nur, wenn Versicherte vor der Behandlung ein Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse beantragt haben. Mitgliedern der Securvita BKK wird die private Kostenabrechnung von den Ärzten und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung jedoch kurzerhand diktiert: ein Verfahren, dass ihnen noch weitere finanzielle Lasten aufbürdet. Bei der Kostenerstattung bekommen Versicherte prinzipiell nicht den vollen Betrag für medizinische Behandlungen erstattet. Zuzahlungen sowie zusätzliche Posten etwa für Verwaltungsaufwand werden abgezogen. Liegt die Rechnung des Zahnarztes dann noch über dem Kassensatz, müssen Versicherte auch für die verbleibende Differenz aufkommen. Die Verbraucherzentrale NRW rät nicht nur in diesem Fall, sondern grundsätzlich vom Kostenerstattungsverfahren ab.

Wer eine private Rechnung vom Zahnarzt erhält, sollte diese laut Securvita BKK nicht bezahlen. Die Betriebskrankenkasse wird die Rechnungen an die Ärzte mit dem Hinweis zurückgeben, dass die Behandlungen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein abzurechnen sind. Doch auch dieses Procedere ist für Patienten mit Aufwand verbunden: Für eine exakte Abrechnung muss erneut die Chipkarte in der Zahnarztpraxis vorlegt werden.
Die Verbraucherzentrale NRW verlangt von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein, dass sie die rechtswidrige Abrechnungspraxis zu Lasten von Patienten sofort unterbindet. Außerdem haben die Verbraucherschützer das Landesgesundheitsministerium über den unzulässigen Umgang der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit Patienten informiert.