Politik & Wirtschaft

Studenten-Wohnraum: Runder Tisch bei Staatssekretärin Andreßen

Um die aktuelle Situation auf dem studentischen Wohnungsmarkt zu erörtern, trafen am 30. September auf Einladung von Wissenschafts-Staatssekretärin Dr. Cordelia Andreßen Vertreter der Hochschulpräsidien, des Studentenwerks Schleswig-Holstein und weitere Träger von Studentenheimen zu einem „Runden Tisch“ in Kiel zusammen.

Alle Teilnehmer stimmten darin überein, dass die Versorgungsquote mit staatlich geförderten Wohnheimplätzen in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich niedrig ist und Investitionen in zusätzlichen studentischen Wohnraum erfordere. „“Allerdings kann dies nicht allein Aufgabe des Staates sein. Hier sind auch private und gemeinnützige Anbieter willkommen, bezahlbaren Wohnraum bereit zu stellen““, sagte die Staatssekretärin.

In der Runde wurde nach den Worten von Andreßen deutlich, dass bereits jetzt drei Initiativen an der Schaffung von zusätzlichem Studierendenwohnraum in unterschiedlichem Zusammenwirken von privaten, gemeinnützigen und öffentlichen Initiativen arbeiten. Die Landesregierung sei sich des Problems bewusst. Das Land bietet deshalb im Rahmen des Programms „Soziale Wohnraumförderung“ die Möglichkeit, den Neubau von Wohnräumen mittels eines Darlehens in Höhe von bis zu 15.500 Euro je Wohnheimplatz zu fördern. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung könnten jedoch keine weitergehenden Mittel für öffentlichen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. „“Wir sind aber bestrebt, potenziellen Investoren beispielsweise Landesgrundstücke zu günstigen Konditionen zu überlassen““, so Andreßen.

Das Ministerium wird die Gespräche standortbezogen fortsetzen und dabei die Kommunale Verwaltung und Städteentwicklung einbeziehen. Zugleich ermunterte die Staatssekretärin private Vermieter, ihren Wohnraum Studierenden, insbesondere auch ausländischen Studierenden, anzubieten.

Schleswig-Holsteins Hochschulen haben zum Wintersemester 2011/12 einen erheblich gestiegenen Zulauf von Studienanfängern zu verzeichnen. Bund und Land stellen im Rahmen des Hochschulpaktes in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils 96,1 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die Hochschulen in die Lage versetzt werden. die zusätzlichen Studierenden angemessen zu unterrichten. Das Geld ist für zusätzliches Lehrpersonal ebenso gedacht wie für gegebenenfalls notwendige zusätzliche Flächen, die an-gemietet werden können. Für die Unterbringung der Studierenden sieht der Hochschul-pakt allerdings keine Mittel vor.