„Synode der Kirchengesetze“: Nordelbische Synodale werden zahlreiche Verfassungsänderungen beschließen

Nordelbien (nr). Als eine „Synode der Kirchengesetze,“ sieht der Präsident der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Synode, Hans-Peter Strenge, die von Donnerstag, 27. September, bis Sonnabend, 29. September, in Rendsburg angesetzte Tagung. „Damit werden entscheidende Veränderungen, die im Reformprozess entwickelt wurden, verfassungsrechtlich abgesichert,“ sagte Strenge am Vormittag bei einer Pressekonferenz in Kiel. Besonders hob er die Kirchengesetze zur Neuordnung des leitenden geistlichen Amtes (Bischofsgesetz) sowie über das pröpstliche Amt hervor. Zentraler Punkt des Bischofsgesetzes ist die neue Struktur mit einer Landesbischöfin beziehungsweise einem Landesbischof und jeweils einer Bischöfin oder einem Bischof in den zwei Sprengeln. Darüber hinaus gibt es anstelle des bisherigen Bischofskollegiums einen verfassungsrechtlich konstituierten Bischofsrats, der hauptsächlich beratende Funktion hat. In der Umsetzung des Gesetzes kommt es zu einer Hierarchisierung zwischen den Amtspersonen, verbunden mit einem Letztentscheidungsrecht der Landesbischöfin beziehungsweise des Landesbischofs.
Der zukünftige Landesbischof vertritt die Nordelbische Evangelisch- Lutherische Kirche (NEK) insgesamt nach außen und hat den Vorsitz in der Kirchenleitung. Diese Funktion beinhaltet unter anderem die gesamtkirchliche Verantwortung für Mission, Ökumene und Diakonie. Der Landesbischof ist Dienstvorgesetzter der Bischöfinnen und Bischöfe in den Sprengeln. Er kann gesamtkirchliche Aufgaben dauerhaft auf sie übertragen. Die Bischöfinnen und Bischöfe in den Sprengeln nehmen ihr geistliches Leitungsamt für die Nordelbische Kirche wahr und sind zugleich Dienstvorgesetzte der Pröpstinnen und Pröpste.
In den zukünftig 11 Kirchenkreisen werden in der Regel mehrere Pröpstinnen und Pröpste tätig sein. Dies ergibt sich aus den ihnen in den dann größeren Einheiten zugewiesenen Aufgaben wie Verkündigung, Seelsorge, Beratung, Dienstaufsicht und Visitation. Letztere regelt ein Visitationsgesetz, das in Rendsburg gesondert abgestimmt wird.
Im Rahmen des Bischofsgesetzes werden auch die Wahl sowie die Amtszeit – wie bisher zehn Jahre – geregelt. Wählbar ist, wer das 40. Lebensjahr vollendet und im Falle der Erstwahl das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Synode wird im Weiteren beschließen, bestehende evangelische Schulen und Neugründungen finanziell durch einen Innovationsfonds zu unterstützen. Dafür werden in einem Zeitraum von fünf Jahren bis zu 75 000 Euro jährlich bereitgestellt. Gleichzeitig wird die NEK Mitglied in der Schulstiftung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Im Mittelpunkt des Interesses der einzelnen Kirchengemeinden dürfte die Neufassung des Finanzgesetzes liegen. Die Schlüsselzuweisungen an sie orientieren sich künftig zu drei Viertel an der Gemeindegliederzahl und zu einem Viertel an der Wohnbevölkerung. Da die einzelnen Gemeinden aber unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden müssen, können bis zu 40 Prozent der Zuweisungen aus den Kirchensteuermitteln auch nach anderen Parametern berechnet werden.
Im Rahmen der Synodentagung werden auch veränderte Bestimmungen für die Wahlen zu den Kirchenvorständen und den Synoden auf Kirchenkreis- und NEK-Ebene vorgestellt. Grundsätzlich beabsichtigt ist, dass Mitarbeitende in den Kirchengemeinden – Küster oder Kirchenmusiker, Erzieher oder Diakone – nicht mehr für den Kirchenvorstand ihrer Gemeinde wählbar sind. Entschieden wird aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts. Die Kirchenleitung wird auf der Novembersynode 2007 einen ausformulierten Gesetzentwurf vorlegen, der die Diskussion auf der September-Synode berücksichtigen soll.
Im Zuge der Überlegungen, mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche Mecklenburgs (ELLM) und der Pommerschen Evangelischen Kirche (PEK) zu fusionieren, sind die Synodalen dazu aufgerufen, den von der Kirchenleitung Nordelbiens begonnenen Sondierungsgesprächen zuzustimmen. Auch hier fallen erste Entscheidungen zu Inhalt und Verfahren erst auf der Novembersynode und dann synchron mit Mecklenburg und Pommern.
Die Synodentagung in Rendsburg beginnt am Donnerstag um 10.30 Uhr und endet am Sonnabend voraussichtlich gegen 18 Uhr.
Am Freitagabend hält Bischöfin Maria Jepsen in der Rendsburger Christkirche den traditionellen Synodengottesdienst. In ihrer Predigt wird sie die Feiertagsheiligung und die Sonntagskampagne der EKD in den Mittelpunkt stellen.









