Tacheles, Energiearmut und damit verbundener Forderungen auch für HARTZ IV-Bezieher
Wir möchten Sie heute auf das Thema Energiearmut aufmerksam machen. Anlass ist die stille Katastrophe die anlässlich der zu Monatsbeginn veröffentlichten Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. 7 Mio. Mahnverfahren wegen säumiger Forderungen für Haushaltsenergie, 344.798 Versorgungsunterbrechung, fast 200.000 bei Hartz IV-Empfängern und hunderttausende durch Jobcenterdarlehn vollkommen verschuldete Haushalte sind handfeste Zahlen die das Ausmaß der Katastrophe deutlich macht.Tacheles schlägt konkrete Schritte vor um gegen Energiearmut vorzugehen. Der Zeitpunkt ist günstig, da 2015 erhebliche Änderungen (sog. Rechtsvereinfachungsgesetz) in den Sozialgesetzen durchgeführt werden sollen.
„Wir brauchen Sofortmaßnahmen gegen Stromsperren“
Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. fordert angesichts neuer Rekordstände bei Mahnverfahren in Zusammenhang mit Energieschulden und der hohen Zahl von Stromsperren gesetzliche Maßnahmen, um Energiearmut wirksam zu bekämpfen und die Versorgung der betroffenen Haushalte sicher zu stellen.
Von den rund 350.000 Stromsperren im Jahr 2013 wurden ca. 200.000 bei Bezieherinnen und Beziehern von SGB-II-Leistungen verhängt. „Kein Wunder“, findet Harald Thomé vom Verein Tacheles in Wuppertal, „denn im Hartz-IV-Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen fehlen monatlich 13,32 EUR, um den durchschnittlichen Haushaltsenergiebedarf eines Ein-Personen-Haushalts zu decken. Energiearmut und Stromschulden sind mit dieser systematischen Bedarfsunterdeckung vorprogrammiert“, ergänzt Thomé. Der Erwerbslosenverein ist mit der Kritik an den unzureichenden Energieanteilen in den Regelbedarfen der Sozialleistungen nicht allein. 2012 schon hatte das bereite „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ aus Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosenvertretern neben anderem Punkten gefordert, den Energieanteil im Regelsatz bedarfsdeckend aufzustocken.
Um solche, für einen Sozialstaat unhaltbaren Zustände abzustellen, hat der Verein nun ein Forderungspapier Papier veröffentlicht, in dem ein Bündel von Sofortmaßnahmen gefordert wird. Dies beinhalteten unter anderem:
- Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelbedarfen nach dem SGB II/SGB XII
- Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale zusätzlich zum Rege-bedarf
- Schaffung von Energiesicherungsstellen und Meldepflicht bei drohender Versorgungseinstellung
Mittelfristig geht es dem Verein darum, Energiesperren ganz zu verbieten und zumindest den Energiegrundbedarf jedes Haushalts sicher zu stellen.
Die im kommenden Frühjahr anstehenden Gesetzesänderungen beim ALG II müssen zum Anlass genommen werden, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Versorgung einkommensarmer Haushalte mit einem Mindestmaß an Energie sicher zu stellen. Dieses Ziel verfolgt das Forderungspapier, das der Verein heute zur Diskussion stellt. „Eine ausreichende Versorgung mit Strom ist die Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein“, erklärt Thomé. „Die Bundesregierung und Verantwortliche in der Sozialverwaltung haben die Zustände viel zu langen ignoriert. Nun ist der Gesetzgeber in der Verantwortung, mit konsequenten Maßnahmen dringend Abhilfe zu schaffen!“
Das Strompapier in Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Energieforderungspapier_Endversion_10.12.2014.pdf