Bestandsschutz für Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel ist nun endlich Fakt

Bauen & Wohnen

Bestandsschutz für Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel ist nun endlich Fakt

Symbolfoto: TBF/Holger Kröger · Nachdem fünf Klagen von Vermietern von Ferienwohnungen vom Verwaltungsgericht Schleswig zurückgewiesen wurden und die Verwaltung nach Auskunft des Gerichts keine Berufung angestrengt hat, besteht nun sowohl für diese Kläger als auch für die übrigen Eigentümer ein sogenannter Bestandsschutz.

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