Bundeskabinett verschlimmbessert und beschließt Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Bundeskabinett verschlimmbessert und beschließt Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht – Ein erster Vergleich ergab einige eher kosmetische, jedoch auch eine inhaltliche Änderung, und zwar in dem Punkt der unbegrenzten Wohnpflicht in der Erstaufnahme (Änderung § 47 AsylG).
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