Die kleine Welt bewahren

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Die kleine Welt bewahren

Wenn es geklappt hat mit dem kleinen Refugium, soll das Areal auch eine persönliche Note erhalten. Erlaubt ist, was gefällt – und was die Vereinsatzung oder -verordnung zulässt. Selbst wenn sich für gewöhnlich in der Laube keine Wertgegenstände und kostbaren Sachen befinden – ärgerlich, wenn das liebevoll gestaltete Kleinod durch ungebetene Besucher oder Naturereignisse beschädigt wird.

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