Die Verbraucherzentrale NRW warnt Besucher von Verkaufspartys: Gastgeberin als Widerrufs-Falle

Tipps & Informationen

Die Verbraucherzentrale NRW warnt Besucher von Verkaufspartys: Gastgeberin als Widerrufs-Falle

Verkaufspartys, bei denen die Gastgeberin ihre Freunde und Bekannten bei einem Glas Sekt oder Wein zur Warenpräsentation durch Firmen-Berater bittet, sind ein Milliardenmarkt. Doch Vorsicht: Wer seine Bestellung über die Einladerin abwickelt, kann sein Recht auf Widerruf verwirken. Die Verkaufsparty „im eigenen Zuhause“, bei der man Dessous und Dildos gemeinsam „mit allen Sinnen fühlen, riechen und schmecken“ konnte, endete überraschend prüde. Nach der Präsentation empfing die Beraterin jeden Gast separat in Schlafzimmer oder Küche, um dort Bestellungen aufzunehmen. „Das dient einzig und allein dazu, die Privatsphäre eines jeden Gastes zu wahren.“ Doch anstatt die gesammelte Erotik-Order einfach auszuführen,

Weiterlesen