Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig [1] verpflichtete heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem schwer kranken Kläger eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen.
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