Flüchtlingsräte fordern Aufenthaltserlaubnis für auszubildende Geflüchtete
Flüchtlingsräte fordern Aufenthaltserlaubnis für auszubildende Geflüchtete – In einem Positionspapier zur sog. „Ausbildungsduldung“ oder auch „3+2-Regelung“ genannt, fordern der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie die Landesflüchtlingsräte Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Sachsen Aufenthaltserlaubnisse für Flüchtlinge in Ausbildung sowie mit Ausbildungszusage.
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