Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten
Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten – Heute wird im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (Anlage) debattiert. FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL lehnen die Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten ab. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaate
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