Haus & Grund zur Kürzung der Förderung bei der Energieberatung; Schleswig-Holstein muss die Energieberatung selbst fördern

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Haus & Grund zur Kürzung der Förderung bei der Energieberatung; Schleswig-Holstein muss die Energieberatung selbst fördern

Der Bund kürzt ab heute die Fördersätze der Energieberatung von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beraterhonorars laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 5. August 2024. Das heißt, am Beispiel des sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) laut BMWK folgendes:

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