Petra Nicolaisen zu TOP 56: Die Landesregierung macht ihre Hausaufgaben nicht

Politik & Wirtschaft

Petra Nicolaisen zu TOP 56: Die Landesregierung macht ihre Hausaufgaben nicht

Das zentralörtliche System ist ein wichtiger Strukturbaustein. Vor allem in einem Land wie Schleswig-Holstein. Siebzig Prozent der Menschen in schleswig-Holstein leben in Städten und Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen. Die zentralen Orte sind Schwerpunkte der Versorgung, der Infrastruktur und der Wirtschaft. Den letzten Bericht zum zentralörtlichen System gab es in der 16. Wahlperiode im Jahr 2008. Seit dem hat es einige, auch für dieses System relevante Änderungen gegeben. Insoweit wundert es mich, dass die Landesregierung keine Veranlassung gesehen hat, das System zu überprüfen. Anfang dieses Jahres hat die Regierungskoalition eine Änderung des Landesplanungsgesetzes durchgedrückt. Dies wäre nicht nur eine Gelegenheit gewesen, das bestehende System zu überprüfen. Es wäre zwingend erforderlich gewesen. Man hätte die Einstufungskriterien auf ihre Zukunftsfestigkeit überprüfen müssen. Man hätte evaluieren müssen, ob das gesetzlich geregelte abstrakte Modell noch mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Passiert ist nichts. Ihr sogenannter Gesetzentwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs hat ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das zentralörtliche System. Auch hier wäre vorher eine Überprüfung angezeigt gewesen. Aber auch hier haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Dies passt zu der Nachlässigkeit, die sie bei diesem Gesetzentwurf insgesamt an den Tag gelegt haben. Jetzt hat die Landesregierung einen Bericht vorgelegt. Hierzu ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet. Allerdings gab es diesen Bericht auch erst nach einer Aufforderung durch den Landtag. Ich bezweifle, dass Sie sich in

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