PIRATEN – Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig
PIRATEN – Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig -Die Thüringer Polizei hat seit 1999 zehntausende Anrufe [1] abgehört bzw. mitgeschnitten. Ungeklärt ist, ob diese nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist von 180 Tagen auch wirklich vollständig gelöscht wurden.
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