Schleswig-Holsteins Justizministerin Spoorendonk zur Neuregelung der psychosozialen Prozessbetreuung
KIEL. Der heutige (11. Februar) Beschluss der Bundesregierung zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) sieht neben der Einführung
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