Unkenntnis schützt vor Strafe nicht: Vermieter haften für falsche Wohnflächenangaben
In letzter Zeit ging des Öfteren die Meldung durch die Medien, dass sich Mieter in Bezug auf die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von ihrem Vermieter getäuscht sahen. Nachberechnungen ergaben in einigen Fällen Abweichungen von über 30 % zwischen der vertraglich angegebenen und der tatsächlichen Wohnfläche. Mieter dürfen in solchen Fällen Regressansprüche geltend machen.
Weiterlesen