Unnütz, stigmatisierend, verfassungswidrig: Jedermannkontrollen in Gefahrengebieten bundesweit abschaffen!
Zu der Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts, die das dortige Gesetz zu verdachtslosen Personenkontrollen in „Gefahrengebieten“ als verfassungswidrig bewertet [1], erklärt
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