Teilarbeitsfähig oder nur noch teilgeschützt?
Die Bundesregierung plant mit der Gesundheitsreform einen weiteren Angriff auf die arbeitende Mitte: Das Krankengeld soll gekürzt und eine neue Kategorie eingeführt werden – Teilarbeitsfähigkeit. Die Medizin soll künftig 25, 50 oder 75 Prozent Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Beschäftigte sollen dann anteilig arbeiten und anteilig Krankengeld erhalten. Damit wird ein klarer Rechtsgrundsatz gebrochen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG gilt: Entweder eine Person ist arbeitsfähig oder sie ist arbeitsunfähig
und hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Eine Teilarbeitsunfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht ausdrücklich nicht. Diese Eindeutigkeit schützt vor der Erwartung, trotz Krankheit
ausgenutzt zu werden. Diese „Reform“ stellt dieses Schutzsystem auf den Kopf. Parallel zur Teilarbeitsfähigkeit sollen Krankengeld und Kinderkrankengeld abgesenkt und der Bezugszeitraum begrenzt werden. Gesundheit wird zur Verhandlungsmasse und zur Stellschraube der Haushaltspolitik.Hinzu kommen Haftungsfragen. Wer in Teilarbeitsfähigkeit arbeitet und etwa wegen Erschöpfung Fehler begeht, wird sich gleichwohl für Schäden verantworten müssen. Dienstherr und Dienststelle können sich darauf berufen, die Person sei arbeitsfähig gewesen, also voll verantwortlich für ihr Handeln. Wo die Grenze verläuft, ist ungeklärt. Damit droht nicht nur weniger Gesundheitsschutz, sondern auch ein Haftungsrisiko für die Beschäftigten. Gleichzeitig wird Präsentismus zum Normalfall. Schon heute schleppen sich viele aus Pflichtgefühl krank zur Arbeit. Die Folgen: verschleppte Erkrankungen, chronische Verläufe und Ansteckungen im Team. Mit einem gesetzlichen Modell der Teilarbeitsfähigkeit entsteht struktureller
Zwang, Restleistungsfähigkeit zu mobilisieren, statt Genesung zu rmöglichen.
Wer vollständig arbeitsunfähig bleibt, wird gegenüber „teilkranken“ Kolleginnen und Kollegen rechtfertigungsbedürftig. Der misstrauende Generalvorwurf, es werde „zu viel krankgemacht“, wird in Gesetzesform gegossen. „Wer das Krankengeld kürzt und gleichzeitig Teilkrankschreibung einführt, will nicht helfen, sondern Kasse machen“, kritisiert Christian Sehlleier, neuer Landesvorsitzender der komba gewerkschaft sh.
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX existiert längst ein Instrument, das genau hier ansetzt: Der Arbeitgeber muss Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein freiwilliges, ergebnisoffenes Klärungsverfahren anbieten. Gemeinsam mit Personal- oder Betriebsrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung und der betroffenen Person werden Möglichkeiten gesucht, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, den Arbeitsplatz zu erhalten und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Maßnahmen, Ablauf und Tempo werden im Einzelfall entwickelt – ohne prozentuale Vorgaben, ohne Pflicht zur Teilarbeit, ohne Druck, „Restleistung“ zu monetarisieren. Daneben ermöglicht die stufenweise Wiedereingliederung eine schrittweise Rückkehr in den Job nach Langzeiterkrankungen, während die volle Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht. Hier steht die Rehabilitation im Vordergrund, nicht die Monetarisierung. Die geplante Teilarbeitsfähigkeit unterläuft diese bewährten Modelle und die Rechtsprechung des BAG. „Teilarbeitsfähigkeit heißt in der Praxis: weniger Schutz, mehr Druck und die Haftungsfrage bleibt bei den Beschäftigten hängen“, warnt Wiebke
Grabow, neue Landesvorsitzende der komba gewerkschaft sh.
„Wir lehnen die Einführung der Teilarbeitsfähigkeit strikt ab. Krank ist krank und gesund ist gesund. Dazwischen entscheidet nur die unabhängige Medizin auf Basis des Gesundheitszustands – nicht nach Sparvorgaben oder auf politischem Druck. Wir fordern den Erhalt der klaren Linie des Bundesarbeitsgerichts, keine Kürzungen beim Krankengeld, ausreichend Personal, sinkende Arbeitsverdichtung und eine Stärkung des bestehenden BEM-Verfahrens. Gesundheit ist keine Ware und Rechtsstaatlichkeit unverhandelbar! Wenn ein Angriff auf die Mitte der Gesellschaft als Fürsorge getarnt wird, stellt sich uns die Frage: Auf wessen Seite steht eigentlich die Politik?“, so Christian Sehlleier.









