Telefonsprechstunde bei Haus & Grund
„Private Vermieter können sich bei Haus & Grund über die neuen Förderbedingungen des Landes für die Instandsetzung, Modernisierung und Sanierung von Bestandsimmobilien informieren,“ berichtete Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, wörtlich. „Dafür bieten wir am morgigen Freitag, dem 22. August 2014, von 10 bis 12 Uhr eine kostenlose Telefonberatung an. Experten unseres Kooperationspartners und Fördermitglieds, der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), sind unter 0431 66 36 109 erreichbar.“
Die neuen Förderrichtlinien seien für Eigentümer von Bestandsimmobilien attraktiv, erläuterte Blažek weiter. Das Innenministerium, die IB.SH, die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen als sachverständiger Partner und Haus & Grund hätten gemeinsam Förderbedingungen erarbeitet. Private Vermieter könnten die Instandsetzung, die Modernisierung und die Sanierung ihrer vermietenden Immobilien mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung finanzieren lassen. Dabei werde zwischen einer Instandsetzung bzw. Teilmodernisierung bis zu einer Investitionssumme von 400 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, einer Modernisierung bis zu 800 Euro Investition je Quadratmeter Wohnfläche und einer Sanierung bis zu 1.600 Euro Investition je Quadratmeter Wohnfläche unterschieden. Unter einer Teilmodernisierung seien energetische, altengerechte und Barriere reduzierende Maßnahmen oder der Anbau von Balkonen zu verstehen. Bei einer Modernisierung gehe es darüber hinaus darum, einen Mindeststandard für die Energieeffizienz zu erreichen. Letztere Vorhaben könnten auch bei einer Sanierung gefördert werden, mit der Maßnahmen bis zu 1.600 Euro Investitionssumme je Quadratmeter Wohnfläche in Betracht kämen. Dabei müsse ein besonders hochwertiger Standard bei der Energieeffizienz erreicht werden.
Aus Sicht von Haus & Grund habe das Innenministerium die Voraussetzung für die Förderung – die Belegungsbindungen – erleichtert, die flexibel an die Investitionssumme gekoppelt seien. Bei Teilmodernisierungen müsse für jeweils 40.000 Euro Investitionssumme für eine Wohneinheit eine Belegungsbindung vereinbart werden, bei Modernisierungsmaßnahmen für je 60.000 Euro und für Sanierungen je 80.000 Euro eine Wohneinheit mit einer Belegungsbindung verbunden werden. Bei einer Belegungsbindung ist der Vermieter verpflichtet, die geförderte Wohnung nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Ein Wohnberechtigungsschein erhalte zum Beispiel ein 3-Personen Haushalt (Eltern + Kind) mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 2.181 Euro. Das entspricht im öffentlichen Dienst der Entgeltgruppe 10. „Damit ist das Vorurteil, in Sozialwohnungen wohnen nur soziale Problemfälle, endgültig vom Tisch,“ so Blažek weiter. Darüber hinaus ende die Belegungsbindung bei einer Teilmodernisierung bereits nach 10, bei einer Modernisierung nach 15 und bei einer Sanierung nach 25 Jahren.
Besonders die Finanzierungskonditionen könnten sich sehen lassen. Der Zinssatz betrage in den ersten 6 Jahren 0,5 Prozent und steige danach um 0,25 Prozentpunkte alle drei Jahre und liege ab dem 21. Jahr bei 4,00 Prozent. Die Zinshöhe sei über die gesamte Laufzeit der Finanzierung garantiert. Die Tilgung belaufe sich bei der Teilmodernisierung und der Modernisierung mindestens 3,00 Prozent und bei Sanierung auf mindestens 2,00 Prozent. Darüber hinaus erhielte der Eigentümer einen Zuschuss je Quadratmeter zweckgebundener Fläche in Höhe von 50 Euro bei einer Teilmodernisierung, 100 Euro bei einer Modernisierung und 150 Euro bei einer Sanierung.
Die maximale Miethöhe in der sogenannten Regionalstufe 3, zum Beispiel in Kiel, sei mit 5,50 € absolut mit der marktüblichen Miete aufgrund der attraktiven Förderbedingungen konkurrenzfähig. Damit sei die Förderung von Anfang an wirtschaftlich und angemessene Renditen erzielbar. Wer sich mit dem Gedanken trage, in seine Mietwohnungen zu investieren, um diese zukunftssicher zu machen, sollte sich über die neuen Förderbedingungen informieren, empfahl Blažek abschließend.
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt mit seinen 92 Ortsvereinen die Interessen von über 65.000 Mitgliedern. Die privaten Vermieter verfügen über 484.863 Wohnungen oder rund 66 Prozent der auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein angebotenen 743.640 Mietwohnungen.