TK-Verwaltungsrat beschließt erweitertes Bonusprogramm
Hamburg (ots) – Die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) können künftig bis zu 200 Euro bekommen, wenn sie am Bonusprogramm der Kasse teilnehmen. Damit belohnt die TK gesundheitsbewusstes Verhalten. Dies hat der Verwaltungsrat heute beschlossen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Verwaltungsrat in seiner heutigen Sitzung ausführlich über weitere geprüfte Optionen informiert, wie Rücklagen der TK zum Nutzen der Versicherten eingesetzt werden können, und die verschiedenen Möglichkeiten mit dem Verwaltungsrat erörtert. Die Mitglieder des Verwaltungsrates – je zur Hälfte Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten – haben aus diesen Optionen die Ausweitung des Bonusprogramms ausgewählt. Weitere Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt wurden nicht ausgeschlossen.
Die Entscheidung für ein erweitertes Bonusprogramm ist ein weiterer Schritt der TK, ihr Leistungsangebot kontinuierlich auszubauen. In den vergangenen Monaten hat sie bereits eine Reihe neuer Leistungen an den Markt gebracht – von Spitzenmedizin bis zu alternativen Heilmethoden. Im Bonusprogramm richtet sich die Höhe des finanziellen Vorteils künftig danach, wie viele gesundheitsförderliche Maßnahmen ein Versicherter absolviert; das Spektrum reicht von Vorsorgeuntersuchungen bis zur aktiven Mitgliedschaft im Sportverein. In der ersten Stufe (ab drei Maßnahmen) erhalten die Teilnehmer künftig einen Bonus in Höhe von 50 Euro (bislang 30 Euro), in der zweiten Stufe (ab sechs Maßnahmen) beläuft sich der Bonus auf 100 Euro (bisher 60 Euro) und in der dritten Stufe (ab neun Maßnahmen) erhalten die Teilnehmer einen Bonus in Höhe von 200 Euro (zuvor 110 Euro).
Auch die Teilnehmer an der sogenannten TK-Gesundheitswoche können in Zukunft einen Bonus von 200 Euro erhalten. Allerdings müssen sie sich entscheiden, ob sie am allgemeinen Bonusprogramm teilnehmen oder die TK-Gesundheitswoche bonifizieren lassen möchten. Außerdem hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Teilnehmer am TK-Bonusprogramm künftig nicht prämierte Maßnahmen einmalig in das nachfolgende Teilnahmejahr übertragen können.
Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus Maßnahmen zur Stärkung der Prävention beschlossen. Die TK unterstützt ihre Versicherten bereits heute, wenn sie an qualitätsgesicherten Präventionskursen teilnehmen. Die Kasse übernimmt in der Regel für Erwachsene 80 Prozent der anfallenden Kurskosten, begrenzt auf maximal 75 Euro je Kurs. Die TK bezuschusst pro Jahr bis zu zwei Kurse beziehungsweise ein Kombinationsangebot mit maximal 150 Euro. Allerdings mussten beiden Kursen bisher zwei unterschiedliche Handlungsfelder wie zum Beispiel Bewegung oder Ernährung zugrunde liegen. Diese Vorgabe gilt in Zukunft nicht mehr. Die Versicherten können dann auch für zwei Kurse aus denselben Handlungsfeldern Zuschüsse erhalten.
Die Satzungsänderungen treten am 1. Oktober 2012 in Kraft – vorbehaltlich der Zustimmung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt.