Tobias Koch: Landesrechnungshof bemängelt zu Recht ungebremstes Ausgabenwachstum bei vernachlässigten Investitionen
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, hat die heute 12. Februar 2015 vorgestellte Stellungnahme des Landesrechnungshofes zum Abbau des strukturellen Defizits im Landeshaushalt als vernichtendes Urteil über die Haushaltspolitik der Rot-Grün-Blauen Landesregierung bezeichnet:
„Die Albig-Regierung hat bei einer vollständigen Vernachlässigung der Investitionen die Ausgaben ungebremst wachsen lassen. Rot/grün/blau haben die erste Hälfte der Legislaturperiode und den gesamten finanziellen Spielraum für die Lieblingsprojekte ihrer Parteien vergeudet. Das ist der Grund dafür, dass SPD, Grüne und SSW jetzt hilflos vor dem Sanierungsstau bei öffentlichen Gebäuden und Straßen stehen“, sagte Koch.
Laut Analyse des Landesrechnungshofes steigen die Ausgaben Schleswig-Holsteins mittlerweile stärker als im Durchschnitt aller Bundesländer (Abb. 6) und mehr als doppelt so stark, wie in den anderen Konsolidierungsländern. Der Landesrechnungshof fordere deshalb zu Recht eine strenge Ausgabendisziplin und die aktive Reduzierung von Ausgaben ein. Stattdessen bescheinige er, dass die Landesregierung „aus dem Vollen“ schöpfe (Seite
12) und die Ausgabenansätze immer weiter nach oben schraube (Abb. 4).
„Die obersten Rechnungsprüfer weisen damit in dankenswerter Klarheit das vollständige Versagen der Landesregierung bei der Begrenzung des Ausgabenanstiegs nach. Darüber hinaus entlarvt ihr vernichtendes Urteil, mit welchen Tricksereien rot/grün/blau den Haushalt schönrechnet“, sagte Koch. Der Landesrechnungshof betone ausdrücklich, dass ohne die von Finanzministerin Monika Heinold vorgenommene Änderung der Berechnungsgrundlagen in Verbindung mit den deutlich geringeren Zinsausgaben der Landeshaushalt verfassungswidrig gewesen wäre.
Der CDU-Finanzexperte verwies in diesem
Zusammenhang auf die im vergangenen Jahr wiederholt geäußerte Kritik der CDU an der Veränderung der Berechnungsmethoden für die strukturellen Einnahmen. Die Aussage des Landesrechnungshofes, dass dadurch die Gefahr einer Überschätzung der Trendsteuer (Seite 9) bestehe und das strukturelle Defizit nicht abgebaut, sondern lediglich weg gerechnet werde (Seite 10), decke sich vollständig mit der ablehnenden Haltung der Union.
Link zum Dokument:
http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/abbaubericht2014.pdf