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Politik & Wirtschaft

Tobias Koch zu TOP 12: Das von der FDP vorgeschlagene Modell ist nicht tragfähig

Die FDP weist zu Recht darauf hin, dass es zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen für die Jahre nach 2020 einer Anschlussregelung bedarf.Zutreffend ist auch, dass angesichts des vorhandenen Investitionsstaus die jährlich eingesetzten Mittel von 40 Mio. Euro nicht ausreichend sind und es einer Aufstockung bedarf. Die Analyse der FDP ist also richtig und dürfte in diesem Hause auch kaum auf Widerspruch stoßen.

Problematisch ist allerdings der vorgeschlagene Lösungsweg.

Auch die CDU-Fraktion hat sich im Vorfeld der letzten Haushaltsberatungen Gedanken über die Krankenhausfinanzierung gemacht. Wir haben dazu allerdings auch Gespräche mit der Investitionsbank geführt – vielleicht ist das der Unterschied zur FDP – und haben aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse davon Abstand genommen, den Weg über das Zweckvermögen Wohnraumförderung / Krankenhausfinanzierung einzuschlagen. Dazu muss man sich noch einmal die durchaus komplexe Konstruktion vor Augen führen, die es ermöglicht hat, die Investitionen in Krankenhäuser mit Hilfe des Zweckvermögens zu bezuschussen.

Im Infrastrukturbericht der Landesregierung heißt es dazu fälschlicherweise: „Die 40 Millionen für die Einzelprojektförderung wird durch eine Entnahme aus dem Zweckvermögen Wohnungsbau und Krankenhausfinanzierung sichergestellt.“ Wäre dieses der Fall, würde das Zweckvermögen jährlich um 40 Millionen Euro schrumpfen. Der Bilanz der Investitionsbank ist allerdings zu entnehmen, dass das Eigenkapital der I-Bank ganz überwiegend aus dem Zweckvermögen besteht. Eine Entnahme würde daher die Eigenkapitalbasis der I-Bank schmälern, damit zur Einschränkungen bei der Geschäftstätigkeit führen und bei fortgesetzter Dauer sogar die Existenz der Investitionsbank gefährden.

Ich denke, das kann niemandes Interesse sein! Der 2010 eingeschlagene Weg sieht deshalb auch anders aus: Aus dem Zweckvermögen heraus erhält das Land Schleswig-Holstein ein jährliches, zinsloses Darlehen in Höhe von 40 Millionen Euro, welches es dann ermöglicht, die Zuschüsse für die Krankenhausfinanzierung zu gewähren. Mit anderen Worten: Im Jahr 2020 steht das Land bei der Investitionsbank, genauer gesagt beim Zweckvermögen Wohnraumförderung / Krankenhausfinanzierung mit 400 Millionen Euro in der Kreide.

Dankenswerterweise ist dies wie gesagt ein zinsloses Darlehen, das den Landeshaushalt nicht weiter belastet, allerdings ist da ja auch noch die Frage der Tilgung. Da der Landeshaushalt auch hierfür bislang keinen Spielraum bietet, steht dafür ausschließlich der Jahresüberschuss der I-Bank selbst zur Verfügung, der von der I-Bank an das Land ausgeschüttet und anschließend zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Landes beim Zweckvermögen eingesetzt wird.

An dieser Stelle hilft nun abermals ein Blick in den Jahresabschluss: Der Bilanzgewinn ist dort mit 3 Millionen Euro ausgewiesen. Wir können also an dieser Stelle festhalten: Die derzeitige Form der Krankenhausfinanzierung führt dazu, dass sich das Land beim Zweckvermögen bis zum Jahr 2020 mit 400 Millionen Euro verschuldet, die dann anschließend in den folgenden 133 Jahren getilgt werden. Und jetzt kommt der FDP Antrag: Das jährliche zinslose Darlehen soll auf 50 Millionen Euro erhöht und das Ganze bis zum Jahr 2030 fortgesetzt werden.

Zu diesem Zeitpunkt wäre dann das komplette Zweckvermögen in einem Umfang von 960 Millionen Euro als zinsloses Darlehen an das Land vergeben. Die Tilgung mit jährlich 3 Millionen Euro Überschüssen der I-Bank würde dann 320 Jahre brauchen. Allerdings würde die I-Bank vermutlich gar keine 3 Millionen Euro jährlich mehr verdienen, denn ein zinsloses Darlehen von knapp 1 Mrd. Euro ist nicht gerade förderlich für den Bilanzgewinn.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen der FDP, wenn sie sich diese Zahlen anschauen, dann denke ich werden Sie mir zustimmen, dass das von Ihnen vorgeschlagene Modell nicht tragfähig ist. Die 2010 gefundene Übergangslösung zur Entlastung des Landeshaushaltes lässt sich eben nicht mal einfach so aufstocken. Ansonsten Herr Kollege Dr. Garg hätte das der damalige Gesundheitsminister ja auch gleich schon so machen können, anstatt die jährliche Förderung von 50 Millionen auf 40 Millionen Euro zu senken. Der richtige Weg ist stattdessen derjenige, den die meisten Fraktionen – auch die FDP – im Rahmen der Haushaltsberatungen eingeschlagen haben:

Eine Aufstockung der Krankenhausinvestitionen ebenso wie eine Anschlussregelung über 2020 hinaus kann nur durch direkte Zuschüsse aus dem Landeshaushalt erfolgen. Die dafür in diesem Jahr eingestellten 10 Millionen Euro sind der richtige Ansatz, aber eben auch nur ein Anfang, zumal wenn sie nach dem Willen der Regierungsfraktionen bereits im kommenden Jahr wieder auf 5 Millionen Euro absinken.

Wir alle zusammen müssen dafür arbeiten, dass der Landeshaus ab dem Jahr 2020 wieder in der Lage ist, die Krankenhausfinanzierung aus eigener Kraft zu stemmen, so wie es früher üblich war, bevor Rot-Grün den unseligen Weg einer Krankenhausfinanzierung als Schuldendiensthilfe eingeschlagen hat.