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Tobias Koch zum Sparkassengesetz: Mehr als Kosmetik ist der Regierung nicht eingefallen!

Der bankenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, hat den am 28. Mai 2013 im Kabinett behandelten Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes im Wesentlichen als „Kosmetik“ bezeichnet: „Der Entwurf bleibt hinter den geweckten Erwartungen weit zurück. Wenn der Landesregierung nicht mehr einfällt, dann hätte sie längst dem entsprechenden Vorschlag im seit einem halben Jahr vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zustimmen können.“Mit der Streichung der Beteiligungsmöglichkeit öffentlich-rechtlicher Sparkassen aus anderen Bundesländern werde den schleswig-holsteinischen Sparkassen stattdessen ein weiterer potentieller Kapitalzugang versperrt.

Zuvor hatten SPD, Grüne und SSW bereits die Möglichkeit einer Beteiligung der Hamburger Sparkasse gestrichen. Die nun vorgesehene Erweiterung des Kreises der kommunalen Anteilseigner auf alle Gemeinden, Kreis und Zweckverbände – unabhängig davon ob sie auch bisher schon Träger einer Sparkasse seien – habe hingegen eher kosmetischen Charakter. Kaum eine schleswig-holsteinische Kommune könne das Geld für eine Sparkassen-Beteiligung entbehren.

„Insgesamt leistet dieser Gesetzentwurf keinen über den bereits vorliegenden Gesetzentwurf der CDU hinausgehenden Beitrag zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der schleswig-holsteinischen Sparkassen“, so Koch. Die Ausweitung der Beteiligungsquote von 25,1 auf 49,9 Prozent sei auch schon 2010 von CDU und FDP so vorgesehen gewesen. Sie habe aufgrund rechtlicher Bedenken der Fachabteilung des Innenministeriums nicht umgesetzt werden können. Diese hatte eine Verletzung des Demokratieprinzips befürchtet.

„Kann die Regierung die demokratische Legitimation der Mehrheit der Vertreter im Verwaltungsrat gewährleisten, wenn neben den Arbeitnehmervertretern zukünftig der Verband oder eine andere Sparkasse mit bis zu 49,9 % vertreten ist? Weshalb hält die Fachabteilung des Ministeriums dies anders als vor drei Jahren für möglich? Diese Frage muss der Gesetzgeber schlüssig beantworten“, so der CDU-Abgeordnete.

Positiv zu bewerten sei, dass die Grundzüge des 2010 von CDU und FDP beschlossenen Sparkassengesetzes mit der Ausweisung von Stammkapital und der Schaffung von Minderheitsbeteiligungen auch von der jetzigen Landesregierung unangetastet bleibe. Noch 2010 hätten SPD und Grüne das entschieden abgelehnt. So hatte der Innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother, noch in der Landtagssitzung vom 18. Juni 2010 erklärt: „Die Gemeinwohlverpflichtung der Sparkassen wäre allein schon durch die Stammkapitalbildung dahin“.

Koch: „Ich hoffe für unsere Sparkassen, dass dies nicht das Ende der Einsicht der Regierungsfraktionen ist.“