Tobias Koch zum Verfassungsgerichtsurteil zu Schülerbeförderungskosten
Nach dem Urteil vom 3. September 2012 des Landesverfassungsgerichts zur Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten hat der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Tobias Koch, angesichts der Pläne der Dänen-Ampel vor einer Spaltung des Landes gewarnt: „Mit dem heutigen Tag ist höchstrichterlich bestätigt, dass eine Umsetzung der Pläne der Dänen-Ampel zu Kreisen mit und ohne Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten führen würde. Eine solche Zwei-Klassen-Gesellschaft spaltet das Land und kann nicht im Interesse der Menschen in Schleswig-Holstein sein“, erklärte Koch in Kiel.
Nach Auffassung des Gerichts stehe es jedenfalls den finanzschwachen Kreisen nicht zu, im Falle einer Kann-Regelung „auf die Erhebung kommunaler oder sonstiger Abgaben zu verzichten und sich auf diese Weise bedürftig zu machen mit der Folge, dass auftretende Finanzierungslücken im Haushalt durch Steuern oder Kredite geschlossen werden müssten.“
Koch warnte davor, dass bei einer Umsetzung der Pläne der Dänen-Ampel die Elternbeiträge an den Schülerbeförderungskosten zukünftig vom Wohnort abhingen. In den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Plön und Schleswig-Flensburg, die alle Fehlbedarfszuweisungen beziehungsweise Konsolidierungshilfe erhalten, müssten weiterhin Elternbeiträge erhoben werden. Lediglich finanzstarke Kreise könnten die Schülerbeförderung kostenlos anbieten.
Das Gericht habe darüber hinaus festgestellt, dass die geltende Regelung „eine geeignete und erforderliche gesetzliche Maßnahme zur Konsolidierung des Landeshaushaltes bei gleichzeitiger Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Kreishaushalte“ darstelle. Sie verfolge den weiteren Zweck, die Grundlage für die Finanzierung der Schülerbeförderung trotz des Wegfalls der Landesbeteiligung zu sichern, ohne die Finanzausstattung der Kreise zu schwächen.
„Unser Gesetz war notwendig, rechtmäßig und zielführend. Die jetzt vorgesehen Änderung des Schulgesetzes dient hingegen ausschließlich dazu, den Konnexitätsgrundsatz auszuhebeln. Wenn die neue Landesregierung für eine kostenlosen Schülerbeförderung sorgen will, dann muss sie dafür auch die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt bereitstellen. Ansonsten lässt sie die Kreise mit einer „Kann-Regelung“ im Regen stehen und spaltt das Land“, so Koch abschließend.