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Politik & Wirtschaft

TOP 15 – Verschärfung der Störerhaftung verhindern

Dazu sagt der netzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen: Wir brauchen eine größere Rechtssicherheit für WLAN-BetreiberInnen Zugang zum Internet bedeutet Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Wobei dieser Begriff nicht ganz trennscharf ist, denn so etwas wie eine nicht-digitale Gesellschaft gibt es kaum noch. Es geht also um nicht weniger als um gesellschaftliche Teilhabe. Und die Voraussetzung für diese Teilhabe und damit für ein Gelingen des digitalen Wandels ist ein flächendeckender, leichter und kostengünstiger Zugang zum Internet. Und es ist unser politischer Auftrag, diesen Zugang zu ermöglichen.

Wir haben eine beschämende Unterversorgung im Bereich der freien WLAN-Zugänge im öffentlichen Raum. Während es in anderen europäischen Großstädten völlig selbstverständlich ist, als TouristIn auf freie WLAN-Zugänge zuzugreifen, stehen deutsche Metropolen auf dem analogen Abstellgleis.

Es gibt vor Ort genug Initiativen, wie zum Beispiel die Freifunkinitiativen, die die Innenstädte durch gemeinschaftliche Internetzugänge attraktiver machen wollen – WLAN als öffentliche Daseinsvorsorge und ohne eigene Profitinteressen.

Es ist gut, dass die Bundesregierung privaten Unternehmen mehr Rechtssicherheit für das Anbieten von WLAN geben will, aber es kann doch nicht ernsthaft beabsichtigt sein, ehrenamtliche und allgemeinwohlorientierte Initiativen im Regen stehen zu lassen. Denn die Pläne der Bundesregierung sind Murks, sie legen Menschen, die ihren Internetzugang mit anderen teilen möchten, weiterhin Steine in den Weg.

Wer sein Netz ohne kommerzielles Interesse öffnet, soll künftig auch den Namen der NutzerInnen erfassen. Wie das zuverlässig geschehen soll, bleibt unklar. Damit werden die verschreckt, die die Courage und das technische Know-how haben, ihr Netz aus Solidarität zu öffnen – etwa auf dem Gelände von Flüchtlingsunterkünften oder einfach an hochfrequentierten Plätzen in den Städten.

Darum ist es wichtig, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Haftungsfreistellung gemäß Paragraf 8 des Telemediengesetzes generell auch für AnbieterInnen von WLAN-Zugängen gilt.

Die Störerhaftung ist bislang ein erheblicher Hinderungsgrund für die Bereitstellung von WLAN-Zugängen für Dritte. Denn immer denjenigen, der das Netz für andere öffnet, trifft die volle Haftung. Unter anderem forderten die Justizministerkonferenz und der Bundesrat bereits 2012 eine Beseitigung der derzeitigen Störerhaftung.

Wir brauchen eine größere Rechtssicherheit für WLAN-BetreiberInnen. Diese Rechtssicherheit wird durch den Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes der Bundesregierung nicht gewährleistet.

Zwar wird von Haftungsfreistellungen von BetreiberInnen gesprochen, diese richten sich allerdings nur an Unternehmen und sind mit untragbaren Auflagen verbunden. Beispielsweise solle man „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Wie soll das gehen? Etwa durch „Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen“, durch die der Zugriff von außenstehenden Dritten verhindert werden soll?

Die Große Koalition in Berlin ist auf dem Holzweg, wenn sie von jeder/m Café-BetreiberIn erwartet, das eigene Netz auf diese Weise zu schützen. Für den Ausbau der digitalen Infrastruktur ist das kontraproduktiv.

Von einer digitalen Agenda sind wir in Deutschland leider meilenweit entfernt. Die so genannte „Digitale Agenda“ der Bundesregierung zeigt, dass das Internet bei vielen politischen EntscheiderInnen immer noch Neuland ist.

Ich bedanke mich deshalb bei den Kollegen Dolgner und Breyer von SPD und Piraten für die Verhandlung des gemeinsamen Antrages. Wir Grüne stimmen dem gern zu.