Torsten Geerdts und Wolfgang Baasch: Keine Schlechterstellung der Kommunen bei Hartz IV

Die Fraktionen von CDU und SPD haben heute auf ihren jeweiligen Sitzungen einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag für die kommende Landtagssitzung beschlossen.
Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich in den Verhandlungen der Bundesregierung über die ab 2007 geltende Höhe der Bundesbeteiligung an den kommunalen Kosten der Unterkunft für SGB II Leistungsberechtigte für einen vollständigen Ausgleich der nachgewiesenen Aufwendungen der schleswigholsteinischen Kreise und kreisfreien Städte einzusetzen. Diese Zusage hatte der Bund ursprünglich gegeben. Wolfgang Baasch: „Wir befürchten, dass der Bund sich nun seiner Verpflichtung zur vollständigen Abdeckung der Unterhaltskosten entziehen möchte. Deshalb halten wir es für erforderlich, der Landesregierung die volle Rückendeckung für die Verhandlungen auf Bundesebene zu geben.“
Weiterhin macht der Antrag die Erwartungen des Landtages deutlich, dass es bei der länderbezogenen Aufteilung der gesetzlich garantierten kommunalen Gesamtentlastung von jährlich 2,5 Mrd. Euro nicht zu Umschichtungen zu Lasten der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte kommt. Torsten Geerdts: „Derzeit strebt eine knappe Ländermehrheit der prosperierenden Bundesländer unter dem Deckmantel vermeintlicher Verteilungsgerechtigkeit eine länderbezogene Neuverteilung der zusätzlich garantierten Kommunalentlastung von 2,5 Mrd. Euro zu Lasten von Bundesländern wie z.B. Schleswig-Holstein mit vergleichsweise hohen Sozialhilfelasten an. Das können wir im Interesse unserer Kommunen nicht mittragen“. Es dürfe keine weiteren Belastungen für die kommunale Familie in Schleswig-Holstein geben.
„Die Kommunen leisten in der Betreuung der Hartz IV-Empfänger engagierte und sachgerechte Arbeit. Das Prinzip Fördern und Fordern kann nur funktionieren, wenn sich ARGE und Optionskommunen auf den Bund verlassen können. CDU und SPD-Fraktion hoffen, dass sich der Ministerpräsident und der Arbeitsminister in den anstehenden Verhandlungen auf Bundesebene durchsetzen“, so Geerdts und Baasch abschließend.









