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Politik & Wirtschaft

Überarbeitetes Landes-Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz tritt kurz vor dem Jahreswechsel in Kraft

KIEL. Das neue Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) tritt am 29. Dezember 2010 in Kraft, nachdem der Landtag es vergangene Woche angenommen hatte. Darauf hat Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hingewiesen. „“Das neue Gesetz nutzt unter Beachtung der europarechtlichen Vorgaben alle Spielräume zum Bürokratieabbau, um Synergieeffekte zu erzielen und Dopplungen in den Verfahren auszuschließen““, betonte sie.

Die Überarbeitung des Gesetzes war nötig geworden, nachdem unter anderem im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geordnet worden waren. So gibt es keinen so genannten Regelungsauftrag für die Länder mehr bei Raumordnungsverfahren sowie bei wasserwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren. Das Flurbereinigungsrecht ist hingegen auf die Länder übergegangen. Das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz des Bundes war bereits am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten, so dass eine Neuordnung des Landesrechts nun nicht länger aufgeschoben werden durfte. Abweichend vom Bundesrecht streicht das neue Landesgesetz im Rahmen des Bürokratieabbaus insbesondere die Verpflichtung zu Prüfungen bei Erstaufforstungen sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fischzuchtanlagen (einschließlich Aquakulturanlagen). Umweltministerin Rumpf: „“Das reduziert erheblichen Aufwand und senkt damit Kosten, wovon sowohl Vorhabenträger, also zum Beispiel Unternehmen, als auch die staatliche Verwaltung gleichermaßen profitieren.““
Mit der LUVPG-Novelle ist nach dem Landesnaturschutzgesetz und dem Landeswassergesetz ein weiteres schleswig-holsteinisches Umweltgesetz erfolgreich überarbeitet worden. In der parlamentarischen Beratung befindet sich derzeit das Landeswaldgesetz, wohingegen das Landesjagdgesetz noch zur Überarbeitung ansteht.