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Umfrage zum Einkauf mit EC-Karte und Unterschrift: Saftige Strafen für ungedecktes Konto

EC Karte-bankkarte_VSViele Kunden glauben, dass der Einkauf bezahlt ist, wenn sie an der Kasse die Rechnung mit EC-Karte und Unterschrift begleichen. Ein Irrtum. Das kann teuer werden, falls das Konto nicht gedeckt ist. Nicht passieren kann das Kunden, die mit Karte und Geheimzahl (PIN) zahlen.

Viele Kunden glauben, dass der Einkauf bezahlt ist, wenn sie an der Kasse die Rechnung mit EC-Karte und Unterschrift begleichen. Ein Irrtum. Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei Supermärkten und großen Filialisten zeigt: Das kann teuer werden, falls das Konto nicht gedeckt ist. Nicht passieren kann das Kunden, die mit Karte und Geheimzahl (PIN) zahlen.Dass aus 16 Euro für einen Einkauf im Supermarkt durchaus auch mal mehr als 100 Euro werden können, bekam Frank Jensen (Name geändert) zu spüren. Auslöser für den saftigen Aufschlag war die Art, wie er Milch, Brötchen & Co. bezahlt hatte: mit Bankkarte und seiner Unterschrift. Weil Jensens Konto zum Zeitpunkt des Einkaufs nicht gedeckt war, wurde die Lastschrift von der Bank zurückgegeben.

Der Kunde beließ es über Wochen dabei, ohne die Verbindlichkeiten zu begleichen. Deshalb gab der Supermarkt die offene Forderung an ein Inkassobüro weiter. Das sattelte auf den ursprünglichen Betrag weitere 85 Euro für Bank- , Auskunfts- und Anwaltsgebühren oben drauf. Darüber hinaus wurde Jensen ein Schufa-Eintrag angedroht, falls er die Rechnung nicht umgehend begleichen sollte.

Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass der Einkauf noch nicht endgültig bezahlt ist, wenn an der Kasse das Lastschriftverfahren mit Unterschrift zum Einsatz kommt. Erst mit dem erfolgreichen Einzug des Betrags ist die Zahlung abgeschlossen. Im Gegensatz zur Zahlung mit Bankkarte und Geheimzahl (PIN): Dabei wird die Kontodeckung direkt bei der Zahlung geprüft.

Ist dagegen bei einer Zahlung mit Autogramm das Konto über das Dispo-Limit hinaus in den roten Zahlen, kann die Bank die Einlösung der Lastschrift verweigern – und der Händler sitzt auf einer offenen Forderung.

Von 20 großen Handelsketten wollte die Verbraucherzentrale NRW wissen, wie sie in solchen Fällen reagieren. Von den elf Antwort bereiten Unternehmen bekannten sich die meisten dazu, das Lastschriftverfahren einzusetzen. Lediglich bei Aldi und Douglas sei die Kartenzahlung ausschließlich mit Geheimzahl möglich.

Für Galeria Kaufhof wiederum ist die Zahlung mit Unterschrift nur eine Notfalllösung, etwa wenn die für das Geheimzahl-Verfahren erforderliche Online-Verbindung zur Bank nicht verfügbar ist.

Kurios: H&M setzt Geheimzahl- und Unterschriftsverfahren wechselweise nach dem Zufallsprinzip ein. Somit kann es durchaus vorkommen, dass an derselben Kasse heute mit Geheimzahl und morgen mit Unterschrift bezahlt wird.

Kommt es beim Einzug zu Problemen, starten die Unternehmen meist einen zweiten Versuch. Nur Tengelmann und Real wollten zu ihrem Verfahren keine Angaben machen und verwiesen darauf, dass Rücklastschriften von einem Dienstleister bearbeitet werden. Um die Chance auf ein gedecktes Konto zu erhöhen, versucht Rewe, den zweiten Geldeinzug auf den Anfang des Monats zu legen, wenn etwa das Gehalt frisch eingegangen ist.

Gelingt der zweite Versuch, muss der Kunde nur die Gebühren übernehmen, die die Bank dem Händler für die Rückgabe der ersten Lastschrift in Rechnung gestellt hat. Ikea verlangt darüber hinaus noch Bearbeitungsgebühren von fünf Euro.

Schlägt der zweite Einzugsversuch fehl, kann es allerdings schnell teuer werden. Bereits die Anforderung der Adresse von der Bank für die Zustellung der Mahnung kann Händler mehr als 20 Euro kosten. Die werden an den säumigen Zahler genauso weitergereicht wie etwa Mahngebühren und Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros.

Vorsicht: Mitunter, das zeigen verärgerte Reaktionen von Kunden bei der Verbraucherzentrale, machen Händler schon nach der ersten geplatzten Lastschrift kurzen Prozess – und treiben dafür Zusatzkosten von fast 40 Euro ein.

Deshalb sollten Kunden, die per Last- und Unterschrift zahlen, die regelmäßige Prüfung ihrer Kontoauszüge nicht auf die leichte Schulter nehmen – das gilt vor allem, wenn sich der Kontostand dem Dispo-Limit nähert. Wird beim Einkaufen eine Lastschrift nicht eingelöst, ist schnelles Handeln angesagt. Wer innerhalb weniger Tage aktiv wird und den offenen Posten per Barzahlung oder Überweisung begleicht, kann die Zusatzkosten in erträglichen Grenzen halten oder bisweilen sogar gänzlich vermeiden.