Ungeeignet und unverhältnismäßig – Vorratsdatenspeicherung erneut vor Europäischem Gerichtshof
Der österreichische Verfassungsgerichtshof bezweifelt die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [1]. Insbesondere stellt der Gerichtshof in seinem gestern veröffentlichten Beschluss die Eignung des Verfahrens für die Verfolgung und Prävention von Straftaten sowie dessen Verhältnismäßigkeit in Frage. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof überprüfen, ob die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union vereinbar ist. Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diesen Vorstoß als einen wichtigen Schritt hin zu einem allgemeinen Verbot der Vorratsdatenspeicherung.»Ich freue mich sehr darüber, dass nun neben Bürgerrechtsbewegungen und unzähligen Berufs- und Industrieverbänden auch der österreichische Verfassungsgerichtshof die anlasslose Protokollierung aller unserer Verbindungen für unverhältnismäßig hält. Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof diese fatale Richtlinie 2013 für unvereinbar mit unseren Grundrechten erklären wird. Die anlasslose Sammlung aller gesellschaftlichen Kontakte und Bewegungen stellt die Spitze des Überwachungswahns der letzten Jahre dar«, kommentiert Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein, den Beschluss.
Die PIRATEN sind derzeit die einzige Partei, die auch nach der Bundestagswahl eine strikte Ablehnung jeder anlasslosen Vorratsdatenspeicherung garantiert. Die CDU/CSU hält an der Vorratsdatenspeicherung fest, wie jüngst der niedersächsische CDU-Innenminister Uwe Schürmann bestätigte [2]. Ebenso zählt die SPD zu den Befürwortern. Hier ist ein Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung kürzlich wegen mangelnder Beteiligung gescheitert [3]. Die FDP ist mit einem Gesetzesentwurf zur Protokollierung sämtlicher Internetverbindungen umgefallen [4]. Und auch der innenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland, plädierte entgegen früherer Wahlkampfaussagen in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland [5].
Quellen:
[1] Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung: http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/0/4/1/CH0003/CMS1355818066984/vorratdatenspeicherung_vorlage_eugh_g47-12.pdf
[2] Pressemitteilung der CDU: CDU-Innenpolitiker fordern effektivere Sicherheitsbehörden in der Extremismusabwehr: http://www.cdu.de/archiv/2370_35179.htm
[3] Webartikel der SPD: „Mehr Mitgliederbeteiligung wagen“: http://www.spd.de/aktuelles/80082/20121029_mitgliederbegehren_spd.html
[4] AK Vorrat-Meldung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/470/79/lang,de/
[5] Artikel des AK Vorratsdatenspeicherung mit Wortprotokoll der Sitzung: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/684/189/lang,de/