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Urteil gegen BOGNER rechtskräftig

Bogner
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 05.09.2006 verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte den jetzt 52 Jahre alten Christian BOGNER wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Sein 49 Jahre alter Bruder wurde wegen Beihilfe zum Mord und wegen Gefangenenbefreiung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

In Aufsehen erregender Weise war BOGNER am 26.10.2004 morgens aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck geflüchtet, indem er mit einem Gabelstapler und einer selbstgebauten Klettervorrichtung die Außenmauer überwand. Bereits am selben Tag tötete er den 45 Jahre alten Gärtner Engelbert DANIELSEN aus Eutin, um dessen Identität anzunehmen. Den Kontakt zu DANIELSEN hatte BOGNERS Bruder hergestellt, der auch das Fluchtfahrzeug angemietet sowie Schaufel und Kabelbinder besorgt hatte.

BOGNER war mehrfach zuvor aus Vollzugsanstalten geflohen. Daher fand der über ein Jahr von August 2005 bis September 2006 andauernde Prozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. In der Hauptverhandlung hatte BOGNER angegeben, das
Opfer habe ihn sexuell bedrängt, sodass es nachher zu einer Handlung gekommen sei, an die er sich nicht erinnern könne. Den Einlassungen des Angeklagten BOGNER war jedoch kein Glauben zu schenken.

Das alleinige Tatmotiv, nämlich die Identität des Toten anzunehmen, sowie eine Vielzahl von Indizien ließen den alleinigen Schluss zu, dass BOGNER sein Opfer zielgerichtet in eine abgelegene Gegend der Lüneburger Heide geführt und dort umgebracht und vergraben hat. Die Tat selbst hatte BOGNER nach seiner Festnahme gegenüber dem Haftrichter gestanden.

Die Staatsanwaltschaft zeigt sich erfreut über die Rechtskraft. Oberstaatsanwalt Möller: „Dieser Schlussstrich drückt aus, dass gute Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft geleistet wurde, die einen Prozess vor der Schwurgerichtskammer in ruhiger und sachlicher Atmosphäre ermöglicht hat. Ein rechtsstaatliches fehlerfreies Verfahren braucht eben seine Zeit.“