Verbesserungen bei Betriebsrenten und neue Freibeträge kommen
Verbesserungen bei Betriebsrenten und neue Freibeträge kommen – Kürzlich beriet der Bundestag über das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Damit wird die betriebliche Altersversorgung vor allem für Geringverdienende und kleinere Unternehmen attraktiver.
Da die betriebliche Altersvorsorge die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist, setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für konkrete Verbesserungen wie die neuen Freibeträge für Zusatzrenten in der Grundsicherung ein. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, die auch Mitglied im zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales ist:
„Damit Betriebsrenten überall zur Regel werden, wollen wir sie für Geringverdienende fördern: Für sie wird künftig ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sich der Arbeitgeber an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt. Ebenso sollen freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter durch neue Freibeträge von rund 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Damit profitieren gerade Geringverdienende stärker von eigenen Vorsorgeleistungen.
Für solche Vorsorgefreibeträge habe ich mich lange eingesetzt und sie zusammen mit meiner SPD Schleswig-Holstein gefordert. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit: Wer zusätzlich vorgesorgt hat, muss im Alter mehr haben, als andere, die dies nicht getan haben.
Mit der sogenannten Zielrente im neuen Sozialpartnermodell werden attraktive Renditen trotz der gegenwärtigen Niedrigzinsphase bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Sicherheit ermöglicht. Um die Risiken zu beschränken sollen die Tarifpartner einen Sicherungsbeitrag vorsehen. Damit stärken wir die Rolle der Tarifparteien bei der betrieblichen Altersvorsorge und es wird attraktiver Tarifverträge abzuschließen.
Wir werden in den parlamentarischen Beratungen ein besonderes Augenmerk darauf legen, die mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken beherrschbar zu machen und Vorkehrungen zum Ausgleich von Kapitalmarktschwankungen treffen. Wir wollen Leitplanken errichten, um das Kapital der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner der neuen betrieblichen Altersvorsorge zu schützen.“
Die Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Teil des Gesamtkonzepts Alterssicherung. Umfangreiche Informationen dazu sind unter www.bmas.de/alterssicherung zu finden.