Verbraucherinformationsgesetz: Deutliche Kritik von Seiten der Lebensmittelwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Die Lebensmittelwirtschaft übte anschließend deutliche Kritik: Nach Ansicht des Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) werden die beschlossenen Änderungen zu einer unangemessenen Beschneidung der Unternehmensrechte führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungsbranche spürbar beeinträchtigen.Die Novelle schränkt unter anderem den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein. Zudem sollen Verbraucher künftig unverzüglich Behördeninformationen, wie zum Beispiel amtliche Kontrollergebnisse, über mögliche Rechtsverstöße im Zusammenhang mit Lebensmitteln oder anderen Produkten des täglichen Bedarfs erhalten. Widerspruch oder Klage hat – anders als bisher – keine aufschiebende Wirkung mehr. Dabei geht es im Falle des VIG nicht um die Abwehr oder Vermeidung beispielsweise akuter Gesundheitsgefahren, sondern um reine Informationsanfragen. |