Verbraucherschutzministerkonferenz: Schärfere Sanktionen bei Manipulation von Tachometern beschlossen
Manipulationen an Kilometerzählern bei Kraftfahrzeugen sollen künftig stärker sanktioniert werden. Einen entsprechenden Antrag Schleswig-Holsteins hat die Verbraucherschutz-ministerkonferenz am 14. September in Hamburg einstimmig beschlossen.
Kilometerzähler in PKW’sGegenstand zahlreicher Manipulationen: Kilometerzähler in PKW’s © Philipp Freilinger / pixelio.de
„“Die Bundesregierung ist jetzt gefordert zur nächsten Verbraucherschutz-ministerkonferenz einen Bericht vorzulegen, wie Manipulationen an Tachometern zuverlässig verhindert werden können und eindeutige rechtliche Voraussetzungen für eine Sanktionierung der Manipulation von Kilometerzählern zu schaffen““, sagte Verbraucher-schutz-Staatssekretär Ralph Müller-Beck. Die Entscheidung der Verbraucherschutzkonferenz sei für alle Verbraucher ein Schritt in die richtige Richtung zu einem besseren Verbraucherschutz auch bei Gebrauchtwagen.
Nach den Worten des Staatssekretärs sei laut Schätzungen des ADAC fast an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden. Der verfälschte Kilometerstand führe pro Fahrzeug im Durchschnitt zu einer illegalen Wert-steigerung von 3000 Euro. Das bedeute allein in Deutschland bei circa 6,4 Millionen Besitzumschreibungen im Jahr bis zu 1,8 Millionen betroffene Fahrzeuge. Der finanzielle Schaden werde auf rund 5 Milliarden Euro geschätzt. Opfer seien in erster Linie die privaten Gebrauchtwagen-Käufer.
Wie Müller-Beck weiter sagte, war bis August 2005 das Manipulieren von Tachometern nicht strafbar. Erst mit dem neu eingefügten § 22b des Straßenverkehrsgesetzes seien diese Vergehen mit Geldstrafen oder Freiheitstrafen bis zu einem Jahr sanktioniert. Ebenso führten aufgedeckte Manipulationen bei Tachometern zu einer Reduzierung oder Versagung von Versicherungsleistungen. „“Dennoch steigen die Fälle der Manipulationen weiter an. Das liegt zum einen am schwierigen Nachweis der Veränderungen, zum anderen sind die Strafverfolgungsbehörden noch zu selten tätig und die Strafen für den Betrug zu niedrig““ so der Staatssekretär. Aus Sicht des Verbraucherschutzes seien deshalb auch die Fahrzeughersteller in der Pflicht. Sie müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber Gebrauchtwagenkäufern bewusster werden und die Fahrzeugsysteme spürbar besser vor Manipulation schützen. Eine weitere Möglichkeit die Straftaten einzudämmen könne eine zentrale Datenbank mit allen Zulassungs-, Unfall- und Reparaturdaten und den jeweiligen Kilometerständen sein, sodass die Historie des Tachometers als eine Art Lebenslauf des Fahrzeugs nachvollziehbar wäre.