Verbraucherzentrale warnt vor Reisegewinnen
Verbraucherzentrale warnt vor Reisegewinnen !!!
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben eine Reise gewonnen!“ Bei
solchen scheinbar guten Nachrichten ist Vorsicht geboten. Mehr als 50
Verbraucher aus Schleswig-Holstein haben sich in den letzten
Wochen über Ärger und Kosten mit fragwürdigen Reisegewinnen
beschwert. Reisegewinne gehören zu den Klassikern der Verbrauchertäuschung, doch
in letzter Zeit beschäftigen vermeintliche Gratis-Reisen die Verbraucherzent-
rale verstärkt. Ein aktuelles Beispiel aus der Kieler Beratungsstelle zeigt, wie
Verbraucher von Anbietern ausgetrickst werden: Ein Paar aus der Eckern-
förder Umgebung hatte sich zu einer gewonnenen Reise nach Bratislava an-
gemeldet. Nach 23 Stunden Fahrt durch Deutschland und Österreich hatte
der Bus sein Ziel erreicht, berichteten die Betroffenen. „In Bratislava empfing
uns ein angetrunkener Reiseleiter, der 270 Euro pro Person forderte“, be-
richten die geprellten Gewinner. Der Reiseleiter habe gedroht, sie andern-
falls nicht zum Hotel mitzunehmen. Das Paar ging darauf nicht ein und nahm
direkt den Nachtzug zurück nach Kiel.
Anbieter haben nichts zu verschenken
Im Einzelfall können Betroffene unter solchen Umständen Schadenersatz-
ansprüche geltend machen. „So dreist wie in diesem Fall gehen Anbieter
nicht jedes Mal vor, aber der Ablauf bei Reisegewinnen ist immer ähnlich“,
sagt Dr. Boris Wita, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Oft werden
Teilnehmer genötigt, Zusatzkosten zu bezahlen. Von kostenfreien Reisen ra-
ten wir deshalb grundsätzlich ab.“ Verbraucher sollten immer davon ausge-
hen, dass solche Gratis-Angebote einen Haken haben. „Die Anbieter haben
nichts zu verschenken, sondern wollen mit den Reisen Geld verdienen.“ Wer
trotzdem eine Teilnahme wagen will, sollte sich vorher unbedingt im Internet
Verantwortlich
Stefan Bock
(Geschäftsführer)
Vivien Rehder
(Redaktion)
Tel. (0431) 590 99 – 180
Fax (0431) 590 99 – 77
Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein e.V.
Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
über den Veranstalter informieren und einen genauen Reiseplan verlangen.
„Außerdem sollten sich die Teilnehmer vorab schriftlich bestätigen lassen,
dass keine Kosten auf sie zukommen werden“, empfiehlt der Jurist.