Verfassungsrechtliche Herleitung des Existenzminimums – und dem engen Spielraum für Kürzungen
Die Regierung unter Friedrich Merz (CDU) hat einen „Herbst der Reformen“ angekündigt. Im Zentrum stehen umfassende Sozialreformen. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, spricht – in Anlehnung an die Agenda 2010 – gar von einer bevorstehenden „Agenda 2030“. Was konkret geplant ist, bleibt bislang offen. Klar scheint nur das Ziel: Es soll gespart werden – insbesondere beim Bürgergeld.
Entsprechend groß ist die Spannung auf den Vorschlag der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), zur künftigen Ausgestaltung der Existenzsicherung. Erste Überlegungen zur „neuen Grundsicherung“ und die laufenden politischen Debatten lassen jedoch bereits jetzt erkennen, dass es bald wichtiger denn je sein wird, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Existenzminimum in Erinnerung zu rufen.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weist zudem darauf hin, dass Deutschland durch den kontinuierlichen Sozialabbau beim BAföG das im UN-Sozialpakt verankerte Recht auf Bildung verletzt – so eine Analyse auf Beck.de.
Mahnende Stimmen an die Bundesregierung zu den anstehenden Reformen im SGB II finden sich hier: https://t1p.de/kd4bh
4. GEW und fzs: BAföG-Politik der Bundesregierung verstößt gegen Völkerrecht
————————————————————————-
„Der kontinuierliche Sozialabbau beim BAföG trägt maßgeblich dazu bei, dass Deutschland sich immer weiter davon entfernt, gleiche Bildungschancen zu garantieren“, erklärte Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, Mitte September bei einer Anhörung des für die Überwachung des Sozialpakts zuständigen UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Genf.
Er wies darauf hin: „Während 79 von 100 Akademikerkindern ein Studium aufnehmen, sind es bei Nichtakademikerkindern nur 25. Wenn die Bundesregierung das Recht auf Bildung verwirklichen will, muss sie das BAföG endlich umfassend reformieren.“
Mehr Infos: https://t1p.de/h26tg
5. September-Ausgabe Sozialrecht Justament: Bewertung von Onlinerechnern
——————————————————————————
Der Kollege Bernd Eckardt hat in der September-Ausgabe von Sozialrecht Justament eine Bewertung verschiedener Onlinerechner vorgelegt. Untersucht wurden Rechner zu SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld.
Mehr dazu: https://t1p.de/zgfrk
6. Konkretisierung der Notfallversorgung erforderlich
———————————————–
Anlässlich des BSG-Urteils vom 2. April 2025 (Az.: B 1 KR 25/23 R) hat Dr. Kyrill Makoski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, in einem Fachaufsatz bei juris herausgearbeitet, dass die Regelungen zur Notfallversorgung beim Ruhen des Versicherungsanspruchs wegen Beitragsrückständen dringend konkretisiert werden müssen.
Nähere Infos: https://t1p.de/s41du
7.Einträge im Sozialportal auf Aktualität prüfen /Mittlerweile über 21.000 Einträge‘
———————————————————
Das Sozialportal von Tacheles e.V. wächst. Mittlerweile hat es über 21.000 Einträge von Beratungsstellen, Selbsthilfe und AnwältInnen. Ich möchte alle Eingetragenen bitten, die Einträge auf Aktualität zu prüfen und bei Fehlern oder fehlender Aktualität die Änderung selbst vorzunehmen oder diese uns mitzuteilen.
Das Sozialportal ist neu und lebt vom Mitmachen.
Wir laden alle Beratungsstrukturen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und andere Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung ratsuchender Menschen einsetzen, ein sich in das Sozialportal einzutragen und es dadurch zu DER bundesweiten und trägerübergreifenden Adressdatenbank für Beratung und Hilfe werden zu lassen.
Hier der Link zum Sozialportal: https://sozialportal.net/ oder https://t1p.de/rthv4
Quelle: Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
