Vergabe der Rettungsdienstleistungen für 2. NEF war rechtens
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat der Hansestadt Lübeck jetzt als Ergebnis ihrer Vorprüfung mitgeteilt, dass sie kein Ermittlungsverfahren wegen der Vergabe der Rettungsdienstleitungen für ein zweites Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) einleiten wird. Die Hansestadt Lübeck nimmt diese Mitteilung gerne zur Kenntnis. Alle in der Stadtverwaltung mit der Vergabe Beteiligten sehen sich damit bestätigt, dass das Vergabeverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen geführt worden ist.
Inzwischen haben sich auch Vertreter des Kreises Ostholstein und der Hansestadt Lübeck getroffen und über die Kooperation der Notarztversorgung gesprochen. Es wurde ein Kennzahlensystem vereinbart, auf dessen Grundlage zukünftig monatlich ein Informationsaustausch über die Auswirkungen der vorübergehenden Stationierung des zweiten Lübecker Notarzteinsatzfahrzeugs bei der Feuerwache 1 stattfinden soll. Beide Parteien betonten noch einmal, dass bei ihrer Kooperation die optimale Versorgung der Patienten im Vordergrund steht.
Die erhobenen Vorwürfe und Unterstellungen von verschiedenen Seiten haben sich somit als haltlos erwiesen, resümiert Innensenator Bernd Möller. Für die wahrheitswidrigen Behauptungen des UKSH, er habe auf das Verfahren Einfluss genommen und sei mit dem Geschäftsführer der SANA-Klinik Klaus Abel politisch verbunden, erwartet Möller weiter eine Entschuldigung des UKSH. Er erwarte aber vor allem, dass sich alle Beteiligten nun wieder auf die schnelle, zuverlässige und kompetente Behandlung der Patienten konzentrieren.