Verheiratet… und weniger netto?
Verheiratet… und weniger netto? – Wer sich entscheidet, zu heiraten, tut dies aus vielerlei Gründen – auch finanzielle Gründe spielen hierbei eine Rolle. Häufig ist die geringer verdienende Person (in mehr als 90% der Ehen ist dies die Frau) diejenige, die dann in die Steuerklasse V geht – während der Mann Steuerklasse III bekommt. Damit hat frau netto deutlich weniger Geld – und mann mehr.
Für das Familieneinkommen insgesamt gerechnet ist diese Steuerklassenwahl unproblematisch – aber es gibt zwei entscheidende Gründe, über eine andere Steuerklassen-Wahl bei Eheschließung oder auch nach Eheschließung nachzudenken (Wechsel der Steuerklasse ist ohne außergewöhnliche Gründe 1x jährlich vor dem 1. November möglich):
weniger Netto bedeutet auch bei Lohnersatzleistungen weniger Geld! D.h. Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, und auch Elterngeld und Mutterschaftsgeld und die Höhe des Lohnanspruchs der Altersteilzeit bemessen sich nach Ihrem Nettoeinkommen.
mit weniger Netto scheint die Berufstätigkeit der Frau in der Familie auch „weniger wert“ zu sein – das hat langfristig betrachtet, oft nachhaltige Auswirkungen auf das Abhängigkeits- und Machtgefälle in der Partnerschaft
Deshalb sollte gründlich überlegt werden, ob statt der Steuerklassen III und V auch die Steuerklassen IV/IV und IV/IV mit Faktorverfahren die „“gerechtere“ Besteuerung Ihrer Arbeitsleistungen und die Ihres Partners / Ihrer Partnerin für Sie und Ihre Partnerschaft ist.
Nähere Information zum „Faktorverfahren“ bietet der Flyer „Verheiratet… und weniger netto?!“ der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins, der auch im Frauenbüro der Hansestadt Lübeck erhältlich ist oder hier online http://www.luebeck.de/files/pool/01/160/LAG_Faktorverfahren%202016.pdf zu finden.
Ebenso informiert der jährliche Lohnsteuerratgeber der Finanzministerien oder deren Internetseiten. Ggf. macht eine Beratung durch eine Steuerberaterin / einen Steuerberater für Sie und Ihre(n) Partner*in Sinn.