Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Tipps & Informationen

Verkehrsrecht Problemfrei durch den Sommer ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr

München (ots) – Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder Situationen, in denen nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was richtig oder falsch ist. Mit welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn es nur mal schnell an den See geht? Wie und wo dürfen in der heißen Jahreszeit Autofenster verdunkelt werden und was passiert, wenn man auf der kurzen Strecke zum Strand eine Person zu viel dabei hat? Der ADAC hat die Antworten:

Sind Flip Flops am Steuer erlaubt?

Grundlegend spricht nichts dagegen, sich mit Flip Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen. Allerdings können im Falle eines Unfalls Probleme auftreten. Vor Gericht wird dies möglicherweise als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet, wodurch ein mögliches Mitverschulden vorliegen kann. Zusätzlich könnte in diesem Fall auch die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder sogar ganz verweigern. Daher ist es ratsam, mit festem Schuhwerk zu fahren, um so eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.

Kann das Autofenster zum Schutz vor der Sonne verklebt werden?

Solange dadurch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird, dürfen die hinteren Scheiben verklebt werden. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen aber in jedem Fall frei bleiben. Allerdings darf zum Verkleben nur eine speziell zugelassene Folie verwendet werden. Der ADAC rät daher zu mobilen Lösungen: Beispielsweise einen Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den Fensterscheiben befestigt werden kann.

Darf bei einer kurzen Fahrt zum Strand mehr als die zugelassene Personenzahl ins Auto?

Ganz egal wie kurz die Strecke ist, die zugelassene Personenzahl darf in keinem Fall überschritten werden. Das bedeutet, dass nur so viele Leute befördert werden dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. In Fahrzeugen, für die keine Ausrüstungspflicht besteht, zum Beispiel Oldtimer, darf die Anzahl der mitfahrenden Personen die Anzahl der vorhandenen Sitze nicht überschreiten.