VG Schleswig nimmt Flüchtlingssolidarität ins Fadenkreuz
VG Schleswig nimmt Flüchtlingssolidarität ins Fadenkreuz – Schleswig-Holstein erhöht deutlich – und im Vergleich zu anderen nördlichen Bundesländern überrepräsentativ – die Schlagzahl bei Abschiebungen. Eine Steigerung um das 3-4-fache im Vergleich des ersten Halbjahres 2015 (115) mit dem 2016 (436) ist festzustellen. Bei der Strategie, diese Steigerungsraten zu gewährleisten, übernehmen offenbar auch auch zunehmend Gerichte Verantwortung.
Betroffen sind aktuell besonders Geflüchtete aus angeblich sicheren Herkunftsländern, denen der erhoffte Schutzstatus verweigert wird. Dass sie allerdings bei Rückkehr dennoch gefährdet sind, steht nicht selten für Betroffene und Unterstützende außer Frage. In Lensahn sind nun, wie die LN berichten, die Aktivitäten solidarischer Flüchtlingshelfer, Öffentlichkeit für das Asylgesuch des vor Blutrache aus dem Kosovo geflüchteten B. zu schaffen, diesem zum Fallstrick geraten.
Am 19. Juli erging in der 10. Kammer des VG Schleswig das dem Flüchtlingsrat vorliegende ablehnende Urteil ausdrücklich mit Bezug auf die „mediale Aufmarksamkeit“, die B.’s Rückkehrängste u.a. in sozialen Netzwerken und im NDR gefunden habe. Die schlichte Schlussfolgerung des Einzelrichters: wer sich hier mit seinen Fluchtgründen öffentlich mache, hätte in der Heimat auch nichts zu befürchten.
Es sei unfassbar, dass sich das Gericht dafür hergäbe, solcherlei Zusammenhänge zu konstruieren, befindet der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. „Es ist perfide, die öffentliche Aufmerksamkeit für die Ängste eines Schutzsuchenden und das solidarische Bemühen seines sozialen Umfelds als Beleg dafür zu werten, dass ihm keinerlei Gefahr drohe“, zeigt sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat, entsetzt. Würden solche minderwertigen Urteile – die den Eindruck befördern, es ginge einzig darum, Menschen abschiebungsreif zu stellen – regelmäßige Spruchpraxis, dann gerate die grundgesetzliche Rechtswegegarantie endgültig zur Makulatur.
Dass das Gericht mit seiner Urteilsbegründung sowohl Medien wie solidarische Nachbarn, Kollegen und Sportskameraden gleich mal mit in die Verantwortung für die Asylverweigerung nehme, ist fatal. „Es ist ein richterlicher Frontalangriff nicht allein auf das Lensahner zivilgesellschaftliche Engagement um Bleiberecht und soziale Integration von hierzulande Schutz und Zukunft Suchenden“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.