Viel Material für die Glücksfischer-Behindertenförderung
Viel Material für die Glücksfischer-Behindertenförderung · Die Glücksfischer haben für ihr Förderprogramm für Menschen mit Handicap Spenden im Wert von mehreren tausend Euro erhalten. Der Verein hat zum Ziel, Menschen mit Behinderungen und anderen maßgeblichen Beeinträchtigungen in eine naturnahe Beschäftigung zu bringen und ihnen eine anglerische Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Insbesondere am Angeln interessierte Kinder mit Handicap erhalten Ruten, Rollen und Zubehör aus dem Fundus des Vereins.
Foto: Tina Stoehr hat die Spenden organisiert, Glücksfischer-Spendenreferent Patrick Rodewald freut sich über die großzügigen Spenden
„Der Fisch behandelt alle Menschen gleich.“ sagt Vorstandsvorsitzender Christian Potratz: „Denn der Fisch beißt auf den Köder und interessiert sich nicht dafür, ob jemand mit oder ohne Handicap am anderen Ende der Angel sitzt. Kinder mit Handicap haben ein feines Gespür für diese Art Gleichbehandlung. Das möchten wir fördern.“
Spendenorganisatorin Tina Stoehr ist deshalb bei etlichen Händlern und Herstellern von Angelgerät vorstellig geworden. „Ich habe offene Türen eingerannt“ berichtet sie. „Denn was nützen die besten behindertengerechten Angelplätze, wenn die Interessenten einfach nicht das Geld für Ruten, Rollen und Zubehör haben. Wir wollen uns bemühen, die Plätze nun auch mit Leben zu füllen.“
Mehrere tausend Euro wert sind die Spenden, die Förderer aus Berlin, Hamburg, Rendsburg, dem Harz und dem übrigen Norddeutschland an den Verein gegeben haben. Glücksfischer-Spendenreferent Patrick Rodewald hat leuchtende Augen: „Wir werden nun viele unserer Schützlinge im ganzen Norden mit Material ausstatten können, jedenfalls so lange unser Vorrat reicht. Das wird vielen Anglern und insbesondere Kindern mit Behinderungen große Freude machen. Allen Spendern gilt unser herzlicher Dank!“
Förderbewerbungen nehmen die Glücksfischer per Email unter info@die-gluecksfischer.de entgegen. Der Verein entscheidet nach einer Prüfung der Fördernotwendigkeit; ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.