VNW-Mietertipp: Silvesterraketen nicht vom Balkon abschießen!
Mit einem farbenfrohen Feuerwerk begrüßen die Deutschen jedes Jahr in der Silvesternacht das neue Jahr. Böller, Kracher und Raketen können bei falscher Handhabung zur Gefahr werden. Fehlverhalten kann ein juristisches Nachspiel haben. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin. Um die Gefahr für Leib und Leben, aber auch die Gefahr eines Wohnungsbrandes so gering wie möglich zu halten, rät er den Mietern: Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Die Verwendung von Feuerwerk in Wohnungen ist grundsätzlich verboten.Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).
Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlungen drohen dem Mieter rechtliche Nachteile. Das LG Magdeburg (Az. 9 O 1891/01) verurteilte einen Mann zur Zahlung von Schmerzensgeld, weil die Klägerin durch unsachgemäßes Hantieren mit einem Feuerwerk ein Auge verlor. „Der Beklagte hat mit seinem Verhalten ihm obliegende Sorgfaltspflichten verletzt. Er hat die Feuerwerksbatterie in einem Abstand von weniger als vier Meter zur Klägerin gezündet. Dieses Verhalten ist ihm im Sinne der Fahrlässigkeit vorwerfbar . . .“, so das Gericht. In einem anderen Verfahren hatte ein Wohnungsmieter in der Silvesternacht durch unbeaufsichtigtes Erhitzen von Fett in einem Fonduetopf auf einer Gasflamme einen Wohnungsbrand verursacht. Das OLG Frankfurt (Az. 7 U 113/04) sah in diesem Verhalten eine objektiv grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles.
VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: „Gerade Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten in der Silvesternacht besondere Rücksicht auf ihre Mitmieter nehmen. Aufgrund der hohen Anzahl von Menschen innerhalb und außerhalb des Gebäudes besteht hier eine erhöhte Verletzungsgefahr“.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 312 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften (Hamburg: 88, Mecklenburg-Vorpommern: 153 und Schleswig-Holstein: 71). In ihren 712.000 Wohnungen (Hamburg: 278.000, Mecklenburg-Vorpommern: 280.000 und Schleswig-Holstein: 154.000) leben rund 1,4 Millionen Menschen.