VNW-Mietertipp: Weihnachten – Brandgefahren in der Wohnung vermeiden
Weihnachten steht vor der Tür. Die Wohnung ist mit Weihnachtsbaum und Adventskranz festlich geschmückt. Wachskerzen schaffen eine romantische Atmosphäre. Die beschauliche Weihnachtsstimmung kann schnell getrübt werden. Jährlich verursacht unsachgemäßer Umgang mit Kerzen tausende Wohnungsbrände in Deutschland. Im schlimmsten Fall verliert der Mieter den Schutz seiner Hausratversicherung. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin. Er gibt den Mietern Tipps, um die Brandgefahr so gering wie möglich halten.Stellen Sie Kerzen und Adventsgestecke auf eine feuerfeste Unterlage und verwenden Sie nicht brennbare Kerzenhalter. Stellen Sie den Weihnachtsbaum in ausreichender Entfernung zu brennbaren Gegenständen auf. Bringen Sie Kerzen am Weihnachtsbaum so an, dass zu darüber liegenden Zweigen genug Sicherheitsabstand bleibt. Halten Sie immer einen Eimer mit Wasser bereit. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt.
Der Mieter riskiert bei Nichtbeachtung den Verlust des Schutzes seiner Hausratversicherung. Der Feuerversicherer muss wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalles nicht zahlen, wenn der Mieter mit seiner Ehefrau die Wohnung für ca. 15 Minuten verlässt, um einen im gleichen Haus wohnenden Nachbarn aufzusuchen, ohne zuvor die im Wohnzimmer am Adventskranz brennenden Kerzen gelöscht zu haben, so das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 5 U 231/92). Der Mieter hat einen Wohnungsbrand zumindest leicht fahrlässig verursacht, wenn er Kinder in der Nähe eines in der Wohnung aufgestellten Weihnachtsbaumes mit Wunderkerzen nicht zureichend beaufsichtigt herumlaufen lässt, so das LG Frankfurt (Az. 2-11 S 283/04).
Dr. Peter Hitpaß VNW: „Weihnachten soll ein Fest der Freude, nicht der Tränen sein. Gerade in Mehrfamilienhäusern bestehen Gefahren durch Brände für Mitmieter. Mieter in Mehrfamilienhäusern sollten diese Tipps besonders beherzigen.“