VNW zum BGH-Urteil: Alles, was Miet- und Nebenkosten im Zaum hält, hilft
Wer sein Badezimmer in einem Mehrfamilienhaus modernisiert und dabei den Boden erneuert, ist nicht verpflichtet, den Schallschutz zu verbessern. Es gelte der Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Ein Hamburger Wohnungsbesitzer hatte der dpa zufolge gegen seine Nachbarn aus der darüber liegenden Wohnung geklagt, weil diese den Estrich des Badezimmers erneuert und eine Fußbodenheizung eingebaut hatten.Zu dem Urteil erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Alles, was hilft, die Miet- und die Nebenkosten im Zaum zu halten, begrüßen wir. Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften sind sogenannte Bestandshalter – mit anderen Worten: sie vermieten ihre Wohnungen über Jahrzehnte. Deshalb sorgen sie dafür, dass ihre Wohnungen regelmäßig instandgehalten und – wenn notwendig – modernisiert werden. Das Urteil des BGH sorgt jetzt für Rechtssicherheit und dafür, dass die Wohnkosten nicht weiter explodieren. Zudem setzen VNW-Unternehmen Modernisierungen fast immer in Absprache mit ihren Mieterinnen und Mietern um und achten darauf, dass – wenn überhaupt – wirklich nur die Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden.“
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 332 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften (Hamburg: 101, Mecklenburg-Vorpommern: 150, Schleswig-Holstein: 81). In ihren 746.000 Wohnungen (Hamburg: 300.000, Mecklenburg-Vorpommern: 276.000, Schleswig-Holstein: 170.000) leben rund 1,5 Millionen Menschen.