Vorstellung der Planung zur Neugestaltung des Fischereihafen
Öffentliche Veranstaltung am 8. August 2012 im Gesellschaftshaus Travemünde – Der Bereich des Fischereihafens einschließlich des Parkplatzes Baggersand in Travemünde soll aufgewertet und seinem Potential entsprechend genutzt werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) stellt der Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck die aktuellen Planungen sowie das weitere Verfahren zur Bebauung und Nutzung der Flächen am Mittwoch, 8. August 2012, um 19.15 Uhr im Gesellschaftshaus Travemünde vor. Bürgerinnen und Bürger haben während der Veranstaltung sowie in der Zeit des öffentlichen Aushangs des Entwurfs vom 6. bis 17. August 2012 im Fachbereich Planen und Bauen, Foyer, Mühlendamm 12, die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern. In wieweit die jeweiligen Anregungen berücksichtigt werden können, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Neben dem Parkplatz Baggersand, sollen die Flächen des Wohnmobilstandplatzes einschließlich der anschließenden Lagerhalle künftig zum Wohnen und zur touristischen Nutzung zur Verfügung stehen. Ein Projektentwickler hat sich die Flächen direkt am Fischereihafen optional gesichert und plant dort Wohngebäude durchmischt mit touristisch geprägten Nutzungen wie Gastronomiebetriebe und Hotel. Das durch die Fischer geprägte Ambiente soll dabei möglichst weitgehend erhalten bleiben. Aufbauend auf dem Entwurf des Masterplans, der als Grundlage der nachfolgenden Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) ebenfalls vorgestellt wird, werden erste städtebauliche Entwurfsideen gezeigt.
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, dessen Inhalte in die Bauleitpläne einfließen. Im Anschluss wird der Inhalt der Planung mit Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Anschließend werden die Bauleitpläne nach einem Beschluss des Bauausschusses öffentlich ausgelegt.
Termin und Ort für die Auslegung werden in der Lübecker Stadtzeitung bekannt gegeben. In dieser Zeit kann überprüft werden, ob die vorgebrachten Wünsche ausreichend berücksichtigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, oder die Planung aus anderen Gründen auf Kritik stoßen, so können nochmals Anregungen vorgebracht werden. Über die weitere Berücksichtigung dieser Anregungen wird dann die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abschließend entscheiden.